Ohne Kaiser brauchen wir keine Immunität
Die Abgeordneten müssen nicht mehr fürchten, vom Staat in ihrer politischen Tätigkeit behindert zu werden.
über die Immunität
In den Anfangstagen des Parlamentarismus und in autoritären Systemen hatte die Immunität von Abgeordneten durchaus Sinn. Sie sollte etwa die gewählten Volksvertreter vor Verhaftungen schützen, wodurch ein Potentat eine Abstimmung beeinflussen könnte. Aber in unserer Demokratie, in der kein Abgeordneter darüber klagt, dass er von der Polizei bei seiner politischen Tätigkeit belästigt wird, hat die Immunität keinen Platz mehr.
Wenn die Behörden gegen den FPÖ-Generalsekretär Kickl Untersuchungen führen, die mit seiner früheren Tätigkeit in einer Werbeagentur zu tun haben, dann sollen sie gegen Kickl so vorgehen, wie gegen jeden anderen Österreicher. Wenn ein Abgeordneter eine Bank überfällt, dann wird er natürlich an die Justiz ausgeliefert. Bei anderen möglichen Delikten kann er stets erklären, dass er in seiner Eigenschaft als Politiker tätig wurde, und dann wird die Auslieferung schwierig.
Es kommt noch etwas dazu: Abgeordnete kämpfen heutzutage ja mit allen möglichen Mitteln um Stimmen und Aufmerksamkeit. Etwa, indem sie unbescholtene Bürger vernadern, wie das kürzlich einem KURIER-Fotografen passiert ist, dem FPÖ-Chef Strache unehrenhaftes Verhalten vorgeworfen hat. Oder denken wir daran, dass etwa der Grüne Peter Pilz gerne öffentlich Vorwürfe gegen andere Personen erhebt, denen dann keine Verurteilung folgt. Da steht plötzlich ein unbescholtener Bürger einem immunen Abgeordneten gegenüber, ein ungleiches Match. Und noch ein Argument: Die Mitglieder der Bundesregierung sind nicht immun, weil sie ja ihr Mandat zurücklegen, die Abgeordneten schon. Das ist auch nicht logisch. Also weg mit der überkommenen Immunität.