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Absturz bei der Matura

Aus der Mailbox des Schüleranwalts: Diese Probleme bewegen derzeit Schüler und Eltern. Experten wissen Rat.

Gerade läuft die schriftliche Matura. Statt auf Papier schreiben immer mehr Schüler die Prüfung am Computer. In einigen Klassen ist es zu technischen Problemen gekommen – der PC ist abgestürzt, Programme konnten nicht geladen, Ergebnisse nicht gespeichert werden. Schuljurisitin Monika Schillhammer klärt auf: "Der Schulleiter ist für den ordnungsgemäßen organisatorischen Ablauf der Matura verantwortlich (§ 29, Abs. 1 Reifeprüfungsverordnung ). Deshalb würde ich mich in solchen Fällen an ihn richten." Die Schule könnte ja Ersatzgeräte für solche Fälle bereithalten. Sollte der ordnungsgemäße Ablauf der Matura schwerwiegend beeinträchtigt sein, ist diese abzubrechen und die Landeschulbehörde zu verständigen (§ 29 Abs. 14 leg.cit.).

Fällt ein Schüler wegen eines PC-Problems durch die Matura, "so kann er in jedem Fall fristgerecht Berufung einlegen – innerhalb von fünf Tagen, nachdem er den offiziellen Bescheid bekommen hat. Er kann in jedem Fall argumentieren, dass ihn der Computerfehler nervös gemacht hat und er deswegen Aufgaben fehlerhaft gelöst hat, die er sonst leicht geschafft hätte. Juristisch formuliert: Der ordnungsgemäße Prüfungsablauf war nicht gewährleistet, organisatorisch und zeitlich waren keine gesetzeskonformen Rahmenbedingungen gegeben."

Meine Tochter ist 12 Jahre alt und besucht ein Gymnasium. Sie langweilt sich zunehmend im Unterricht und verliert die Freude am Lernen – obwohl sie früher mit Begeisterung und leicht gelernt hat. Soll sie die Schule wechseln? Die klinische Psychologin Sabine Kainz meint: "Wenn sich Schüler im Unterricht langweilen, kann das unterschiedliche Ursachen haben. Bevor man handelt, sollte eine genaue Diagnose von einem klinischen Psychologen erstellt werden. Kommt er zu dem Schluss, dass die Schülerin einfach nur unterfordert ist, sollten Eltern gemeinsam mit der Schule einen Weg diskutieren, wie die Schülerin besser gefördert werden kann." Die Uni Wien bietet Testungen an ().

Mein Sohn wurde wegen Lernschwierigkeiten in der Volksschule vom Schulpsychologen untersucht. Das Gutachten liegt dem Schülerakt bei. Jetzt ist er in der 4. Klasse, und der Akt soll an die nächste Schule weitergegeben werden. Damit bin ich nicht einverstanden, weil ich an der Qualität des Gutachtens zweifle. Was kann ich tun? Beim KURIER-Schüleranwalt sind schon mehrere Beschwerden über Schulpsychologen eingegangen. Einige Schüler und Eltern sind mit deren Diagnosen und Arbeitsweisen nicht einverstanden. Wird bei Problemen ein Schulpsychologe eingeschaltet, so ist der Auftraggeber immer die Schule, weshalb das Ergebnis auch an sie geht. Diese kann, muss den Akt aber nicht an die nächste Schule weitergeben. Sind Eltern mit der Diagnose nicht einverstanden, so können sie zu einem Psychologen ihrer Wahl gehen. Auf Verlangen kommt dessen Diagnose in den Schülerakt.

Kinder bekommen Strafarbeiten, weil sie tratschen oder Unterschriften vergessen. Ist das erlaubt? Strafarbeiten sind verboten. Ein Lehrer kann einen Schüler höchstens dazu zwingen, in der Schule zu bleiben, damit er Versäumtes nachholt.

Sprechstunde: Den KURIER-Schüleranwalt erreichen Sie am Mittwoch, von 8 bis 10 Uhr und Freitag von 15 bis 16 Uhr unter 0664/60 700 30000.