Meinung/Kolumnen/Realitäten

Urteile

Klagen über Qualm im Stiegenhaus und aufsteigenden Rauch mehren sich.

Mag. Ulla Grünbacher
über Urteile

Nachbarschaftskonflikte drehen sich häufig um Lärmbelästigung. Aktuell geht es aber oft um Rauchbelästigung. Nachdem Rauchen in der Öffentlichkeit beschränkt wurde, fällt Rauchbelästigung im privaten Wohnhaus stärker auf. Klagen über Qualm im Stiegenhaus und aufsteigenden Rauch, der Lüften unmöglich macht, mehren sich. Noch gibt es in Österreich aber keine rechtliche Grundlage, die Rauchen in der Wohnung verbieten würde. Bei unseren deutschen Nachbarn gibt es erste Urteile gegen Raucher. Die Kündigung eines starken Rauchers wurde von einem Richter als gerechtfertigt eingestuft, weil sich die anderen Hausbewohner belästigt fühlten. Teuer kann es werden, wenn Asche samt Stummel vom Balkon entsorgt werden. Die Bewohnerin, auf deren Balkon die Zigarettenasche gelandet ist, hat die rauchende Nachbarin geklagt. Diese wurde vom Amtsgericht München verurteilt, 100 Euro pro herabfallendem Zigarettenstummel an die Klägerin zu zahlen: insgesamt 3000 Euro. Doch so lange es weder höchstgerichtliche Urteile noch klare Regeln im Wohnrecht gibt, brodelt der Nachbarschaftskonflikt weiter.

ulla.gruenbacher(at)kurier.at