Überbelag
Von Ulla Grünbacher
Pro Kopf stehen vier m² zur Verfügung, das sei zu wenig, der Richtwert liegt bei zehn m².
über eine Familie, die zu viert auf 26 m² wohnt
Ein deutscher Mieter wurde gekündigt, weil seine Wohnung überbelegt war. Der Mann hat das Einzimmer-Apartment mit 26 Quadratmetern im Jahr 2011 angemietet, heute lebt er mit seiner Frau und zwei kleinen Kindern dort. In seinem Mietvertrag steht, dass er aufgrund der geringen Größe nur seinen Ehepartner bei sich wohnen lassen darf. Vor kurzem wurde er von der Hausverwaltung aus diesem Grundaufgefordert, die Anzahl der Personen, die bei ihm wohnen, zu reduzieren.
Da er dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde der Mietvertrag aufgegekündigt, die Hausverwaltung brachte eine Räumungsklage ein. Das Gericht gab dem Vermieter recht. Jedem Familienmitglied stehen nur rund vier Quadratmeter zur Verfügung, das sei zu wenig, der Richtwert liegt bei zehn Quadratmetern pro Kopf. Rechtlich ist das Urteil gerechtfertigt, aber ist es auch gerecht? Niemand wohnt freiwillig zu viert auf 26 Quadratmetern Wohnfläche. Wenn sich die Familie eine größere Wohnung hätte leisten könnte, wäre sie wohl umgezogen. Doch das ist am Münchner Wohnungsmarkt alles andere als leicht, auch in Wien schaut es nicht viel anders aus. Denn für 350 Euro, so viel Miete inklusive Betriebskosten hat die Familie monatlich bezahlt, ist in München keine neue Wohnung zu finden – geschweige denn eine größere...
ulla.gruenbacher@kurier.at