Meinung/Kolumnen/Realitäten

Stürmisch

Für die Feststellung der Stundengeschwindigkeit ist im Einzelfall die Auskunft der ZAMG maßgebend.

Mag. Ulla Grünbacher
über den Sturm

Extreme Wetterbedingungen mit Windgeschwindigkeiten von weit über 100 km/h sind in Österreich keine Seltenheit. Deckt der Sturm das Dach ab, zahlt in der Regel die Eigenheim- oder Gebäudeversicherung. Wird die Wohnungseinrichtung in Mitleidenschaft gezogen, weil der Wind die Scheiben eingedrückt hat, leistet die Haushaltsversicherung Ersatz. Wintergarten-Verglasungen müssen jedoch extra versichert werden. Allerdings zahlen Versicherungen Schäden durch Sturm nur dann, wenn die Geschwindigkeit der Stürme in der Region 60 km/h übersteigen. Auf der Beaufortskala entspricht das Windstärke 7. Wie stark ein Sturm ist, lässt sich nicht immer feststellen. Etwa wenn man auf Urlaub ist, wenn der Schaden eintritt. Am einfachsten ist es natürlich, wenn Nachbarhäuser ähnliche Sturmschäden aufweisen. Für die Feststellung der Stundengeschwindigkeit ist im Einzelfall die Auskunft der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik maßgebend. Wie immer in einem Versicherungsfall gilt es, die Schäden zu dokumentieren. Bei Sturmschäden sollten auch Datum und Uhrzeit vermerkt werden.

ulla.gruenbacher(at)kurier.at