Meinung/Kolumnen/Realitäten

Lärm

499 Mal wandte er sich binnen drei Jahren wegen Lärmbelästigungen durch andere Parteien an die Polizei

Mag. Ulla Grünbacher
über ein OGH-Urteil

Ein Mieter, der sich durch Lärm gestört fühlte, wurde selbst zum Störenfried. 499 Mal wandte er sich binnen drei Jahren wegen Lärmbelästigungen durch andere Parteien an die Polizei und an die Bezirkshauptmannschaft. Zwei Mal konnte er dabei eine Geldstrafe gegen zwei Bewohnerinnen im ersten Stock erzielen. Der Mieter fertigte penible Protokolle an, jedes Hundegebell und jede zugeschlagene Türe wurde festgehalten.

Schließlich wandten sich die beiden Bewohnerinnen an die Gemeinde als Vermieterin. Diese brachte schließlich die Kündigung gegen den lärmempfindlichen Mieter ein. Begründung: Er verleide den Mitbewohnern das Zusammenleben. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab der Kündigung statt. Das grob ungebührliche Verhalten könne nicht geduldet werden.

ulla.gruenbacher@kurier.at