Haustechnik
Von Ulla Grünbacher
Weil sich die Heizungspumpe im Vorhaus der Anlage befindet und damit allgemeiner Teil der Liegenschaft ist, muss die Eigentümergemeinschaft für den Schaden aufkommen. Dass die Heizungspumpe nur dazu dient, die Fußbodenheizung einer einzigen Wohnung zu betreiben, spielt dabei keine Rolle.
über die Frage, wer für die Kosten einer defekten Heizungspumpe aufkommt
In Häusern mit Eigentumswohnungen stellt sich bei Schäden an der Haustechnik die Frage, wer dafür zuständig ist. Der einzelne Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft? Im konkreten Fall ging es um eine defekte Heizungspumpe. Der Eigentümer einer Wohnung hatte auf eigene Kosten eine Fußbodenheizung in seiner Wohnung installieren lassen. Eines Tages funktionierte diese nicht mehr, weil die Heizungspumpe kaputt war. Die Pumpe befindet sich in einem Vorhaus der Anlage und dient allein dazu, die Fußbodenheizung zu betreiben – die anderen Wohnungen werden mit Fernwärme beheizt. Die Reparatur kostete 480 Euro, der Verwalter lehnte ab, sie zu übernehmen. Der Wohnungsbesitzer ging daraufhin vor Gericht und klagten die Kosten ein. Der OGH gab ihm Recht. Die Begründung: Weil sich die Heizungspumpe im Vorhaus der Anlage befindet und damit allgemeiner Teil der Liegenschaft ist, muss die Eigentümergemeinschaft für den Schaden aufkommen. Dass die Heizungspumpe nur dazu dient, die Fußbodenheizung einer einzigen Wohnung zu betreiben, spielt dabei keine Rolle.
ulla.gruenbacher(at)kurier.at