Duldungspflichten
Von Ulla Grünbacher
Dem Vermieter wurde Mietergemeinschaft aufgezwungen
über ein OGH-Urteil
Darüber, was Mieter in ihrer Wohnung dürfen, gehen die Meinungen auseinander.
Der Fall: Zwei benachtbarte Mieter haben ihre Wohnungen zusammengelegt und dazu eine Mauer durchgebrochen. Der Vermieter klagte die beiden auf Beseitigung der Änderung des Mietgegenstandes, die ihm nicht angezeigt wurde und die ohne seine Zustimmung erfolgte.
Die Mieter begründeten ihre Tat damit, dass eine der Wohnungen ohne die Zusammenlegung keine Küche hätte und auch keinen Zugang zu dem Stiegenhaus, wo sich der Aufzug befindet.
Grundsätzlich ist es so, dass Mieter im Vollanwendungsbereich des Mietrechts unwesentliche Veränderungen durchführen dürfen. Für wesentliche Veränderungen müssen sie aber die Genehmigung des Vermieters einholen.
Der Oberste Gerichtshof urteilte, dass allein durch die aufgezwungene Mietergemeinschaft die schutzwürdigen Interessen des Vermieters in diesem Fall beeinträchtigt würden. Die Mieter müssen die Trennung der Wohnungen wieder herbeiführen.
ulla.gruenbacher@kurier.at