2015
Von Ulla Grünbacher
2014 hat eine überfällige Mini-Reform im Mietrecht gebracht. Doch wann kommt die große Reform des undurchsichtigen Mietrechts? Mieter- und Vermietervertreter haben sich klar positioniert.
über die Mietrechtsreform
2014 hat eine überfällige Mini-Reform im Mietrecht gebracht. Die Neuregelung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft. Dann müssen Vermieter für die Erhaltung und Erneuerung von Heizthermen und Boilern aufkommen. Das gilt auch für bereits bestehende Mietverträge. Doch wann kommt die große Reform des undurchsichtigen Mietrechts? Mieter- und Vermietervertreter haben sich klar positioniert. Die Wohnungswirtschaft fordert ein Mietrecht, das nicht wie bisher die Schutzwürdigkeit eines Mietverhältnisses vom Baujahr des Gebäudes abhängig macht. Die von der SPÖ vorgeschlagene Basismiete von 5,50 Euro pro Quadratmeter und Monat kritisieren sie ebenso wie das „Verbot“ von befristeten Mietverträgen. Die Immobilienwirtschaft macht klar, dass nur in Gebäude investiert wird, wenn sich der Vermieter das auch leisten kann. Sie fordern im Hinblick auf einen fairen Interessensausgleich, dass die gescheiterten Verhandlungen unter Einbeziehung von Experten wieder aufgenommen werden. Bleibt zu hoffen, dass Licht in den Paragrafendschungel kommt und der angekurbelte Neubau den Markt entlastet.
ulla.gruenbacher@kurier.at