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Beschwerden an Frankreich

Arte hat vergangene Woche einen Präzedenzfall für satirische Medienrechtler geschaffen.

Philipp Wilhelmer
über die Ausstrahlung von 'Das Gespenst'

Arte hat vergangene Woche einen Präzedenzfall für satirische Medienrechtler geschaffen: Der deutsch-französische Sender mit Sitz in Straßburg hat in der Nacht auf Freitag um 1.05 Uhr den Achtzigerjahre-Skandalfilm „Das Gespenst“ ausgestrahlt. Dazu muss man wissen, dass der Streifen hierzulande 1985 mit ausschweifenden juristischen Begründungen aus dem Verkehr gezogen worden ist, weil – so hielt es der Oberste Gerichtshof fest – darin die „Religiöse Lehre herabgewürdigt“ werde. Ein Spruch, an dem seither wohl nur deshalb kein Richter mehr rüttelte, weil mit der kuriosen Materie nichts zu gewinnen wäre.

Gemäß EU-Recht sind die lizenzgebenden Länder zuständig für das Programm eines Senders, allfällige Beschwerden über „Das Gespenst“ wären also in Frankreich zu deponieren. Dem Vernehmen nach ist das EU-Recht auch der Grund, warum sich in Österreich viele Erotik-Satellitensender ansiedelten. Ob sich empfindsame Franzosen darüber in Wien beschwert haben, ist nicht bekannt.