Beschwerden an Frankreich
Arte hat vergangene Woche einen Präzedenzfall für satirische Medienrechtler geschaffen.
über die Ausstrahlung von 'Das Gespenst'
Arte hat vergangene Woche einen Präzedenzfall für satirische Medienrechtler geschaffen: Der deutsch-französische Sender mit Sitz in Straßburg hat in der Nacht auf Freitag um 1.05 Uhr den Achtzigerjahre-Skandalfilm „Das Gespenst“ ausgestrahlt. Dazu muss man wissen, dass der Streifen hierzulande 1985 mit ausschweifenden juristischen Begründungen aus dem Verkehr gezogen worden ist, weil – so hielt es der Oberste Gerichtshof fest – darin die „Religiöse Lehre herabgewürdigt“ werde. Ein Spruch, an dem seither wohl nur deshalb kein Richter mehr rüttelte, weil mit der kuriosen Materie nichts zu gewinnen wäre.
Gemäß EU-Recht sind die lizenzgebenden Länder zuständig für das Programm eines Senders, allfällige Beschwerden über „Das Gespenst“ wären also in Frankreich zu deponieren. Dem Vernehmen nach ist das EU-Recht auch der Grund, warum sich in Österreich viele Erotik-Satellitensender ansiedelten. Ob sich empfindsame Franzosen darüber in Wien beschwert haben, ist nicht bekannt.