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© Bild: /Ronald Wittek
Zentralmatura
30.04.2015

Manche dürfen Rechtschreibprüfung verwenden

Kritik der IG Autoren: So ist die Matura nicht vergleichbar.

Gleich ist doch nicht gleich. Das gilt wohl auch für die Zentralmatura, weil Schüler unterschiedliche Hilfsmittel nutzen dürfen. Darauf weist jetzt die IG Autorinnen und Autoren ihn. Sie verweist auf einen Artikel der Tiroler Tageszeitung: „Auch in Deutsch würde ein Teil der Klassen auf dem Computer arbeiten, andere hingegen mit der Hand schreiben. Beim Arbeiten am Computer sei die Rechtschreibprüfung erlaubt, die falsch geschriebene Wörter unterwellt. “ Das Gleiche gelte für Mathematik, wo je nach Ausrüstungsstand der Schulen unterschiedliche Taschenrechner bzw. Laptops vorhanden sind und im Unterricht verwendet werden. Die IG Autorinnen Autoren habe sich mittlerweile versichert, dass es sich bei dies keine böswillige Unterstellung eines Zentralmatura-Gegners sei oder die fürsorgliche Übertreibung eines besorgten Vaters, sondern den Tatsachen entspricht. Und zwar Tatsachen, die ziemlich verblüffend sind:

Die Zentralmatura wurde geschaffen, um Leistungsstandards zu vergleichen, mit ihr sollte eine Matura entstehen, mit der durch gleiche Aufgabenstellungen und gleiche Bewertungen Objektivität in der Leistungsbeurteilung garantiert werden soll.

Ungerecht und unsinnig

Für die Autoren stellen sich da viele Fragen:

"Wie soll das aber möglich sein und ein Leistungsstandard verglichen werden können, wenn die einen zum Verfassen einer Matura-Arbeit einen Computer mit Textverarbeitungsprogramm und Rechtschreibkontrollfunktion verwenden (können) und die anderen nicht? Wie soll ein Leistungsstandard verglichen werden können, wenn die einen korrekturfreie saubere Endfassungen herstellen können und bei den anderen jede Korrektur zu erkennen ist und jede Änderung einen ungleich größeren Aufwand bedeutet und die Erstellung der Arbeit verkompliziert? Und wie soll schließlich das „Können“ der einen mit Zuhilfenahme vorhandener erlaubter und im Unterricht eingesetzter technischer Hilfsmittel und der anderen ohne Zuhilfenahme technisch erlaubter und nicht vorhandener und nicht im Unterricht eingesetzter Hilfsmittel vergleichbar bewertet werden?"

Weiters: "Ist es wirklich die Vorstellung der Entwickler der Zentralmatura, den gleichen Bewertungsraster für alle verwenden zu können, die ihre schriftliche Deutsch-Zentralmatura-Arbeit inklusive (übersehener) Rechtschreibfehler mit der Hand schreiben wie für alle, die den Computer inklusive Rechtschreibprogramm zur Beseitigung der Rechtschreibfehler verwenden?"

Die Forderung daher an das BIFIE: Es sollte bekanntgeben, was vorgesehen ist, um diesen grundsätzlichen Ungleichheiten in den Voraussetzungen bei der Bewertung zu begegnen. Niemand darf so kurz vor der Matura verunsichert und durch die Zentralmatura benachteiligt werden.