Leben/Gesellschaft

Auflagen: Mitterlehner besucht Waxing-Studio

Nachdem das Arbeitsinspektorat Missstände in dem Schönheitsstudio in der Wiener Innenstadt bemängelt hatte, wandte sich Inhaberin Katia Wagner mit einem Posting via Social Media an die Öffentlichkeit. Sie wehrte sich vor allem gegen die ihrer Meinung nach absurde Forderung in den Behandlungsräumen im ersten Stock, in denen auch Intim-Enthaarungen durchgeführt werden, einen Sichtkontakt ins Freie zu ermöglichen.

Daraufhin wurden Stimmen laut, die dem Sozialministerium, welches der Arbeitsinspektion überstellt ist, Amtsschimmel, bürokratische Auswüchse und Marktbehinderung vorwarfen (mehr dazu hier).

Mitterlehner im Schönheitssalon

Nun hat sich Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner in die Diskussion eingemischt. Am Mittwoch besuchte er das betroffene Studio, um sein Unverständnis für exzessive Auflagen zu bekräftigen. Wie aus ORF-Berichten hervorging, äußerte er Kritik an überbordenden Regeln im Arbeitsrecht, die Mitterlehner bereits in der Vergangenheit wiederholt öffentlich vorgebracht hat. So gehöre unter anderem das Arbeitsinspektoratsgesetz überprüft. Die Arbeitsinspektoren sollten mit Augenmaß vorgehen, das Arbeitnehmerschutzgesetz müsse Richtung Beratung statt Strafe umgebaut werden. Auch die Arbeitsstättenverordnung gehöre angeschaut.

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"Verständnis für den Ärger"

Der Vizekanzler und ÖVP-Chef äußerte zudem "Verständnis für den Ärger" der Unternehmerin über das Arbeitsinspektorat. Es gebe ja auch beispielsweise bei OP-Sälen nicht unbedingt Sichtverbindungen ins Freie. Es handle sich um ein weiteres Beispiel von vielen, die eine "Weiterentwicklung" der entsprechenden Gesetze rechtfertigten.

Bilder seines Besuchs bei Katia Wagner und ein schriftliches Statement zu der Causa veröffentlichte Mitterlehner Mittwochnachmittag auf Facebook.

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Vier Mängel angeführt

Nachdem Wagners Kritik am Arbeitsinspektorat vor einigen Wochen viel mediale Aufmerksamkeit geerntet hatte, veröffentlichte das Sozialministerium einen Bericht, in dem nochmals ausführlich zu den Beschuldigungen Stellung genommen wurde. In dem Report wurden insgesamt vier Mängel angeführt, die bei der Inspektion festgestellt wurden. Der fehlende Sichtkontakt ins Freie, der im ersten Stock des Salons erhoben wurde, wurde zu allererst genannt. "Ein Blick ins Freie und entsprechende Be- und Entlüftung von Arbeitsräumen sind gesetzlich vorgeschrieben", hieß es. Dass es für die Sichtverbindung auch andere Möglichkeiten als ein großes Auslagenfenster gebe, liege jedoch auf der Hand. Das Fehlen eines passenden Notausgangs für Beschäftigte und Kunden sowie eines Aufenthaltsraums wurden ebenfalls genannt. Auch die fehlenden Arbeitszeitaufzeichnungen seien problematisch.

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Wagner lässt das Waxing in ihrem Salon dennoch weiterhin in Kojen hinter Vorhängen durchführen. Notfalls wolle sie vor Höchstgerichte, hieß es. Sie sagte in einem Radio-Interview, dass sie die Arbeitsstättenverordnung schon auswendig kenne und selbst beim Arbeitsinspektorat gewisse Verstöße vorkämen - so gebe es auch dort fehlende Sichtverbindungen.