Neuer ORF-Beitrag wird künftig für das ganze Jahr eingefordert
Der neue ORF-Beitrag wird nicht nur an mehr Haushalte verrechnet als bisher, er hat auch neue Modalitäten für Zahlscheinnutzer: Wie der Standard berichtet, sieht das neue ORF-Beitrags-Gesetz in Paragraf 17 Absatz vier vor: "Die Beiträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Zahlungsaufforderung durch die Gesellschaft für das laufende Kalenderjahr einmal jährlich zu entrichten."
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Bisherige Zahler haben Übergangsbestimmung
Wer schon bisher GIS zahlte, für den bleiben die bisherigen Zahlungsregelungen laut Übergangsbestimmungen aufrecht – bis zum 31. Dezember 2025. Ab 2026 bekommen auch sie eine Jahresvorschreibung, wenn sie die ORF-Gebührentochter nicht per Sepa-Lastschriftmandat abbuchen lassen.
Es gibt eine Ausnahme für die Zahlungsmodalitäten: Wer den Beitrag als Privatkunde abbuchen lässt, kann den Beitrag auch künftig alle sechs oder alle zwei Monate stückeln.
ORF: Für bestehende Kunden ändert sich aktuell nichts
Der ORF verwies in einer Stellungnahme darauf, dass die möglichen Verrechnungsarten "im Entwurf des neuen ORF Beitragsgesetzes geregelt sind, das ab Inkrafttreten umzusetzen ist". Grundsätzlich gelte, dass sich für bestehende Rundfunkteilnehmer aktuell nichts ändere und die ausgewählte Zahlungsmodalität bestehen bleibt. "Allen ab 01.01.2024 neuen Beitragspflichten, die die Variante Zahlschein bevorzugen, ist zunächst eine Jahresvorschreibung zu übermitteln. Diese kann mit der Einrichtung eines SEPA-Lastschrift Mandates (Einzugsermächtigung) auf eine 2x- oder 6x-jährliche Zahlung umgestellt werden, wie dies auch schon bisher bei der GIS der Fall war. "