Kultur/Medien

Fellners Beschwerde gegen Tonaufnahme zurückgewiesen

Die Datenschutzbehörde hat eine Beschwerde von Medienmacher Wolfgang Fellner gegen geheim angefertigte Tonaufnahmen seiner einstigen Mitarbeiterin Katia Wagner zurückgewiesen. Der "Österreich"-Herausgeber sah sich in seinem Grundrecht auf Geheimhaltung verletzt. Die Beschwerde wurde aber verspätet eingebracht und der Anspruch auf Behandlung sei dadurch erloschen, stellte die Behörde fest.

Denn Wagner fertigte die Tonaufzeichnungen von Gesprächen mit Fellner bereits in den Jahren 2014 und 2015 an. Gemäß § 24 Abs. 4 DSG darf das Ereignis aber nicht länger als drei Jahre zurückliegen, wie aus dem der APA vorliegenden Bescheid hervorgeht. Gegen diesen kann noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Verhandlung nächste Woche

Eine bei einem gemeinsamen Abendessen von Wagner und Fellner angefertigte Tonaufnahme spielte eine wesentliche Rolle für die Verurteilung Fellners wegen übler Nachrede. Erst nachdem sie Wagners Anwalt, Michael Rami, bei einer Verhandlung im November vergangenen Jahres ins Spiel brachte, bekannte sich der "Österreich"-Herausgeber schuldig.

Wagner hatte ihn geklagt, weil er ein von ihr angefertigtes Gedächtnisprotokoll samt Belästigungsvorwürfen über das Abendessen mit ihm gegenüber der Tageszeitung "Der Standard" fälschlicherweise als "frei erfunden" bezeichnete. Fellner ging allerdings nicht nur bei der Datenschutzbehörde gegen die Tonaufnahme vor. Er reichte auch Klage beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien auf Unterlassung und Löschung ein. Die Verhandlung findet nächste Woche statt.