Kultur

Kein NS-Kunstraub: "Ein peinlicher Vorgang"

Vor etwas mehr als zwei Jahren, am 5. Juli 2015, berichtete der KURIER, dass ein Gemälde von Gustav Klimt, der unvollendet gebliebene "Apfelbaum II", 2001 an die falsche Familie restituiert worden sei. Denn die Republik Österreich gab das Bild an die Erben nach Nora Stiasny zurück; das Bild dürfte aber Serena und August Lederer gehört haben. Der damalige Kunstminister Josef Ostermayer verlangte eine unverzügliche Aufarbeitung des Restitutionsfalls. Die Recherchen dauerten länger als gedacht. Doch nun gab der Rückgabebeirat eine Stellungnahme ab, wie Kulturminister Thomas Drozda nach wiederholtem Nachfragen des KURIER bestätigte.

Das Bild wurde tatsächlich falsch ausgefolgt. Beziehungsweise noch fataler: Der "Apfelbaum II" wäre überhaupt nicht zu restituieren gewesen. Denn es gibt keinen Beweis, dass er der Familie Lederer in der NS-Zeit entzogen wurde.

Drozda ersuchte die Finanzprokuratur, die Anwaltschaft der Republik, um eine Einschätzung der Rechtslage. Einstweilen will er sich nicht äußern. "Dass das damals ein peinlicher Vorgang war, darüber brauchen wir nicht zu reden."

30 Millionen Euro

Wo sich das Gemälde heute befindet, ist unbekannt. Es dürfte von den Erben nach Nora Stiasny über den internationalen Kunsthandel verkauft worden sein. Fachleute schätzen den Wert des 80 mal 80 Zentimeter großen Bildes auf zumindest 30 Millionen Euro.

Wie konnte es überhaupt zu dieser falschen Restitution kommen? Ende 1998 beschloss die Republik ein Rückgabegesetz, das Vorbildcharakter hat. Die Entscheidung fällte man aber nicht ganz freiwillig. Denn in New York waren zwei Gemälde aus der Sammlung Leopold beschlagnahmt worden, die unter Verdacht gestanden waren, Raubkunst zu sein. Zudem war u.a. bekannt geworden, dass die Republik der Familie Rothschild in der Nachkriegszeit hunderte Kunstwerke abgepresst hatte – im Gegenzug für die Ausfuhrbewilligung der in der NS-Zeit konfiszierten Sammlung.

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Der Publizist Hubertus Czernin, gestorben 2006, war der erste, der über "Apfelbaum II" berichtete. Am 18. November 1999 schrieb er im Standard, dass Nora Stiasny, geborene Zuckerkandl, nach dem "Anschluss" 1938 genötigt war, ihr Hab und Gut zu Geld zu machen, darunter auch "ein Bild namens Apfelbaum". Dieses hätte sie einem Kaufmann namens Adolf Frey für 395 Reichsmark überlassen. Bald darauf begann sich Gustav Ucicky, "seit 1933 förderndes Mitglied der SS und in Berlin tätiger Ufa-Vertragsregisseur", für das Gemälde zu interessieren: Er dürfte, behauptete Czernin, "schon bald von Frey den ,Apfelbaum‘ erworben haben".

Verwischte Spuren

Stiasny wurde zusammen mit ihrer Mutter Amalie Zuckerkandl im Vernichtungslager Belzec ermordet. Nach dem Zweiten Weltkrieg vermachte Gustav Ucicky der Österreichischen Galerie Belvedere mehrere Klimt-Gemälde, die er in der NS-Zeit in seinen Besitz gebracht hatte, darunter den "Apfelbaum".

Im weiteren Verlauf des Artikels unterstellte Czernin, dass man in der Nachkriegszeit "Spuren" verwischt habe, die zu den Eigentümern, den Stiasnys, führen. Die Provenienzangabe zu "Apfelbaum II" im Klimt-Werkkatalog von Fritz Novotny und Johannes Dobai sei falsch: Dieses Gemälde habe "nicht zur Sammlung der Mäzene August und Serena Lederer gehört".

Am 18. März 2000 beschäftigte sich Czernin nochmals mit dem "Apfelbaum II", "der – auch wenn er bisher der Sammlung Lederer zugeordnet wurde – Nora Stiasny gehört hatte": Nach Ansicht von Monika Mayer, der Provenienzforscherin des Belvedere, falle das Bild "eindeutig" unter Paragraf 1 des Rückgabegesetzes.

Im Oktober 2000 empfahl der Kunstrückgabebeirat die Rückgabe. Vier Monate später, im Februar 2001, kamen Monika Mayer aber erhebliche Zweifel. Sie informierte Gerbert Frodl, den damaligen Direktor der Österreichischen Galerie, dass sie auf Unterlagen gestoßen sei, "die die Vermutung zulassen, es könnte eine weitere Version des Motivs ,Apfelbaum‘ von Gustav Klimt existiert haben bzw. existieren". Sprich: "Apfelbaum II" sei nicht das Bild, das Stiasny gehört habe.

Denn auch Elisabeth Bachofen-Echt, die Tochter von Serena und August Lederer, hatte einen "Apfelbaum" besessen. Die bloße Existenz dieses Bildes war für die Beteiligten – Ernst Bacher, dem damaligen Leiter der Kommission für Provenienzforschung und dem damaligen Sektionschef Rudolf Wran – jedoch kein Grund, an der veröffentlichten Empfehlung des Beirats zu zweifeln. Über die Gründe für das Festhalten an dieser kann man nur spekulieren. Tatsache ist, dass Elisabeth Gehrer, die damalige Kulturministerin, unter medialem Druck stand. Was wäre gewesen, wenn sie einer Beiratsempfehlung nicht Folge geleistet hätte? Oder wenn der Beirat einbekannt hätte, eine falsche Entscheidung getroffen zu haben? Das Bild wurde im November 2001 an den Anwalt der Stiasny-Erben, Alfred Noll, ausgefolgt.

"Rosen unter Bäumen"

Im Sommer 2015 wandte sich einer der Lederer-Erben an die Republik. Denn er vertrat die Meinung, dass der "Apfelbaum II" nicht in Eigentum von Stiasny gestanden sei, sondern den Lederers gehört habe.

Die Kommission für Provenienzforschung unter der Leitung von Eva Blimlinger, der Rektorin der Akademie der bildenden Künste, beauftragte daher Monika Mayer und den Klimt-Spezialisten Tobias Natter mit weitergehenden Recherchen. Sie kamen in ihren Gutachten zu einem erstaunlichen Ergebnis:Der Industrielle Viktor Zuckerkandl, Erbauer des Sanatoriums Purkersdorf, besaß nicht "Apfelbaum II", sondern "Rosen unter Bäumen". Berta Zuckerkandl schrieb 1908 über das Gemälde: "So duften auch die Rosen unter dem segengebeugten Apfelbaume, schwer betäubend und süß." Heute heißt das Bild daher "Rosen unter dem segengebeugten Apfelbaume".

Viktor Zuckerkandl starb 1927, in der Folge ging das Bild an Nora Stiasny. Die weitere Provenienzgeschichte liegt ein wenig im Dunkeln. Ein gewisser Philipp Häusler, Schwager des von Czernin erwähnten Adolf Frey, soll das Gemälde in der NS-Zeit "erworben" und, wie der Standard vor einem Jahr, im Juli 2016, berichtete, nach Frankfurt "geschmuggelt haben"; nach dessen Tod 1966 sei es über dem Bettsofa von dessen Sekretärin gehangen. 1980 wurde das Gemälde über die Galerie Peter Nathan in Zürich an das Musée d’Orsay in Paris verkauft. Vertreter der Galerie gaben als Eigentümer Philipp Häusler und dessen Erbin Herta Blümel an.

Hoffen auf Goodwill

Der Rückgabebeirat teilt die Einschätzungen von Natter und Mayer. Wenn aber "Apfelbaum II" nicht Nora Stiasny zugeordnet werden kann, lebe die frühere Zuschreibung, eben die Familie Lederer, die Czernin bestritten hatte, wieder auf. Allerdings: Echte Nachweise, die eine Zuordnung von "Apfelbaum II" zur Sammlung Lederer bestätigen, hätten keine gefunden werden können. Es gebe daher auch keinen Beweis, dass das Gemälde in der NS-Zeit entzogen worden sei.

Folglich hätte "Apfelbaum II" überhaupt nicht restituiert werden müssen. Und es würde weiterhin im Belvedere hängen.

Was ist nun zu tun? Mit den Erben nach Nora Stiasny, denen das Bild zu Unrecht ausgefolgt wurde, scheint bisher kein Kontakt aufgenommen worden zu sein. "Mit der Frage kann man sich jetzt, nachdem wir das Ergebnis kennen, beschäftigen", sagt Eva Blimlinger, die Leiterin der Kommission.

Man könne, heißt es, ohnedies nur auf Goodwill hoffen. Zwar mussten die Erben 2001, bei der Übergabe, eine Schad- und Klagloserklärung unterzeichnen, aber wenn die Republik von sich aus ein Klimt-Gemälde herschenkt, gebe es keine juristische Handhabe. Kann aber jemand in Österreich zur Rechenschaft gezogen werden? Gab es zum Beispiel ein Naheverhältnis zwischen Czernin und dem Stiasny-Anwalt? Oder gab es Begünstigte?

Nach Gesprächen mit Clemens Jabloner, dem Vorsitzenden des Rückgabebeirats seit 2008, meint Thomas Drozda, dass kein Ansatz für ein schuldhaftes Verhalten des Ministeriums und der damaligen Mitarbeiter vorliege. Aber er wolle, wie schon gesagt, der Einschätzung der Finanzprokuratur nicht vorgreifen; ein Einschalten der Staatsanwaltschaft könnte natürlich eine Folge sein.