Fall Teichtmeister: Gutachten sieht Burgtheater entlastet
Das von Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer beauftragte Gutachten zum Vorgehen des Burgtheaters und der Bundestheater-Holding im Fall Teichtmeister ist fertig. Arbeitsrechtsexpertin Sieglinde Gahleitner, die mit ihrer Kanzlei mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt wurde, kommt zu dem Schluss, dass die Führungsstrukturen im Bundestheaterkonzern sich keiner Pflichtverletzungen im Umgang mit der Causa schuldig gemacht hätten.
Allerdings hätten im Ermessen weitere Schritte gesetzt werden können. Kritik übt das Gutachten daran, dass bei Dokumentation und Begleitung des Falles durchaus Optimierungsbedarf herrsche.Der mittlerweile entlassene Burgschauspieler Florian Teichtmeister muss sich wegen des Besitzes von 58.000 Dateien mit Darstellungen von Kindesmissbrauch vor dem Wiener Landesgericht verantworten.
Dokumentationsfragen
Verbesserungsbedarf ortet das Gutachten vor allem im Bereich der Dokumentation in der Vorgangsweise sowie einer laufenden Begleitung des Falls: bei künftigen Fällen sollte berücksichtigt werden, dass "die anwaltliche Begleitung nicht nur zu Beginn eines Verdachtsfalles, sondern auch im Rahmen der weiteren Entwicklung in Anspruch genommen wird" sowie "sämtliche Gespräche und Maßnahmen der Geschäftsführung schriftlich dokumentiert werden und Protokolle über Gespräche auch etwa vom verdächtigten Arbeitnehmer unterfertigt werden", heißt es.
Warum so prominent besetzt?
Außerdem habe das Burgtheater grundsätzlich die Möglichkeit gehabt, Florian Teichtmeister weniger häufig oder weniger prominent zu besetzen. Dies sei, wie aus dem Gutachten hervorgeht, auch im Einvernehmen mit ihm versucht worden, allerdings habe sich Teichtmeister dagegen gewehrt und im Falle eines solchen Schrittes mit Klagen gedroht. "Kann sohin ein gerüchteweise geäußerter Verdacht gegen einen Schauspieler durch den Arbeitgeber nicht erhärtet werden, so kann die weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht als pflichtwidrig angesehen werden", so das Gutachten.
Rechtlich keine Fehlleistungen festgestellt
Konkret wird in dem Gutachten festgehalten, dass sich das Burgtheater zum Zeitpunkt des Auftauchens der Gerüchte um einen damals nicht näher genannten Schauspieler „rechtlich von zwei unabhängigen Rechtsanwaltskanzleien beraten lassen und dabei die übereinstimmende Rechtsauskunft bekommen hat, dass allein Gerüchte oder eine Verdachtslage nicht zur Setzung arbeitsrechtlicher Schritte berechtigen“.
Wahrnehmungen besprochen
Die Geschäftsführung des Burgtheaters habe auf Basis der anwaltlichen Empfehlungen notwendige Schritte gesetzt, um sich von den Vorwürfen im Rahmen der Möglichkeiten als Arbeitgeber ein Bild zu verschaffen. Wesentliche Aspekte sind dabei neben der anwaltlichen Beratung, dass mit Mitarbeiter:innen, Ensemblevertretern und Betriebsräten über allfällige Wahrnehmungen in der Arbeitssphäre gesprochen wurde.
Bundestheater: Keine Pflichtverletzung geortet
Bezüglich der Informationsflüsse im Bundestheater-Konzern kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass es auf Basis der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen sowie des vorliegenden Wissenstands zur Causa ebenfalls keine Pflichtverletzung war, von einer Information des Eigentümers und des Aufsichtsrats abzusehen. Das BMKÖS hat vor diesem Hintergrund die Bundestheater-Holding beauftragt, die Informationspflichten innerhalb des Konzerns einer Prüfung zu unterziehen.
Suspendierungsmöglichkeiten eingeschränkt
Die Möglichkeit einer Suspendierung stellt das Gutachten vor dem Hintergrund des im Theaterarbeitsgesetz festgeschriebenen Rechts auf angemessene Beschäftigung klar in Frage. Auch habe das Burgtheater – auch laut einer strafrechtlichen Expertise – keine Möglichkeit gehabt, Akteneinsicht zu erlangen – weder direkt bei den Strafverfolgungsbehörden noch über Florian Teichtmeister selbst. Sowohl in Hinblick auf das "Recht auf angemessene Beschäftigung" als auch auf Verständigungspflichten der Behörden gilt es den gesetzgeberischen Änderungsbedarf zu prüfen, wie das Gutachten anregt.
Der Umstand, dass kein Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit festgestellt werden konnte und auch keine Bestätigungen für die behaupteten Verfehlungen im Privatbereich hervorkamen, habe die Handlungsmöglichkeiten zur Sachverhaltsaufklärung und bei der Ergreifung von arbeitsrechtlichen Schritten (etwa Suspendierung) erschwert, so das Gutachten.
Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer erklärte: "Die Überprüfung durch eine externe Stelle war mir besonders wichtig, um nicht einfach zur Tagesordnung überzugehen und sicherzustellen, dass im Umgang des Burgtheaters und der Bundestheater-Holding mit dem Fall Teichtmeister nichts übersehen wurde und die Geschäftsführung ihrer Verantwortung nachgekommen ist".
Das Ministerium hat den Bundestheatern Maßnahmen auftgetragen, etwa die Überarbeitung der Compliance-Richtlinien, externe Schulungen für Führungkräfte, aber auch eine Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen.