Kultur

So öffnet die Kulturszene: Die wichtigsten Punkte

"Die Vorhänge gehen auf, die Bühnenlichter gehen an", sagte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) am Freitag. Auch im Kulturbereich wird es ab 19. Mai in Österreich einen ersten Öffnungsschritt nach Monaten des Lockdowns geben. Das sind die von der Bundesregierung mit der sogenannten Öffnungskommission abgestimmten Regeln:

  • Es herrscht durchgängig FFP2-Maskenpflicht
  • Beim Betreten muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden
  • Die Besucherinnen und Besucher müssen sich mit ihrem Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren
  • Grundsätzlich muss ein Abstand von zwei Metern, außerhalb eines zugewiesenen Sitzplatzes, eingehalten werden
  • Zwischen Besuchergruppen muss mindestens ein freier Sitzplatz sein
  • Behördlich genehmigte Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen dürfen outdoor mit maximal 3.000 und indoor mit maximal 1.500 Personen durchgeführt werden.
  • Veranstaltungsorte mit fixen Sitzplätzen dürfen maximal zu 50 Prozent ausgelastet werden
  • An Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen maximal 50 Personen teilnehmen (indoor und outdoor).
  • Veranstaltungen ab 11 Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde.
  • Regeln für Veranstaltungs-Gastronomie sind analog zur Gastronomie (keine Gastro bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze).
  • Jeder Veranstalter muss ein Präventionskonzept erstellen und einen COVID-19-Beauftragten ernennen

Es gilt wie auch in den anderen Bereichen eine Sperrstunde um 22.00 Uhr