Kolumnen

Das Ende einer „Liste"

Groß war die Euphorie im Herbst 2017, als die damalige „Liste Peter Pilz“ als 10. Partei der Zweiten Republik in den Nationalrat einzog. Klein ist die Restbelegschaft 2019: Von ursprünglich acht Abgeordneten wurde eine 2018 aus dem Klub ausgeschlossen, vier gaben jetzt an, nicht mehr zu kandidieren, eine weitere Abgeordnete hofft auf einen Listenplatz bei den Grünen.

Übrig bleiben nur noch zwei Abgeordnete und ein paar Fragen: Kann man sich beim Kandidieren kandidirren? Und sind zwei Personen überhaupt eine „Liste“? Oder nur ein gemischtes Doppel, dem der Listenstatus abzuerkennen ist? Muss der Name, der aktuell „Jetzt – Liste Pilz“ lautet, geändert werden? Auf „Demnächst – im Zweikanalton“? Oder „Pilz – allein im Hohen Haus“? Oder „Liste ohne Namen“?

Größere Parlamentsfraktionen, wie ÖVP oder SPÖ, nennen sich lieber nicht „Liste“ (obwohl sie das, rein numerisch, locker könnten). Das dürfte daran liegen, dass man unter einer „Schwarzen Liste“ eine Auflistung verdächtiger Personen versteht und auf der „Roten Liste“ die vom Aussterben bedrohten Arten geführt werden (im Fall der SPÖ gar nicht so unpassend).