Wissen/Gesundheit

Ultraschall: Der gefährliche Blick aufs Baby?

Pulsierende Bilder tauchen auf dem dunklen Bildschirm auf; inmitten des schwarz-weißen Grundrauschens werden Konturen sichtbar: Mit etwas Fantasie – und durch den Facharzt angeleitet – lassen sich Kopf, Nase, Oberkörper und Füßchen des Babys erkennen.

Bei werdenden Eltern löst der Blick aufs ungeborene Kind meist große Glücksgefühle aus. "Reines Glück" heißt auch das Angebot einer niederländischen Firma, die Ultraschallgeräte übers Internet für daheim vermietet. Wer das Paket um 89 Euro kauft, kann den "Babywatcher" sieben Tage lang verwenden – und 21 Ultraschallsitzungen zu je zehn Minuten durchführen. Für knapp 800 Euro kann man das Ultraschallsystem für zuhause kaufen und unbegrenzt nutzen.

Bei Müttern und Vätern, die ihr Baby während der Schwangerschaft möglichst oft bewundern wollen, stoßen derartige Angebote auf großes Interesse. In Deutschland geht man nun per Gesetz gegen sie vor.

Verbot für Baby-TV

Baby-TV oder Baby-Kino, wie Ultraschalluntersuchungen zu kommerziellen Zwecken genannt werden, dürfen laut neuer Strahlenschutzverordnung ab 2021 nicht mehr durchgeführt werden. Statt die Untersuchung mit einem herkömmlichen Ultraschallgerät in 2D durchzuführen, kommt dabei in der Regel die 3D- und 4D-Ultraschall-Technologie zum Einsatz. Gesicht, Hände und Geschlecht des Fötus können so anschaulicher gezeigt werden. Das deutsche Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), welches das Gesetz gemeinsam mit der Strahlenschutzkommission erarbeitet hat, begründet das Verbot mit "potenziellen Risiken", die mit Ultraschall verbunden seien. Das bringt die Methode in Verruf.

Zu Unrecht, wie die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) betont: "Es gibt keinerlei Erkenntnisse, die einen ultraschallbedingen Schaden am Fötus nachweisen", wird Vizepräsident Kai-Sven Heling in einer Aussendung zitiert. Das sieht auch Philipp Klaritsch, Vorsitzender des Arbeitskreises Geburtshilfe/Gynäkologie in der Österreichische Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (ÖGUM), so. Durch die aktuelle Diskussion entstehe "der Eindruck, es würde gefährliche Energie bei der Untersuchung frei". Dies sei "beim Ultraschall in der diagnostischen Anwendung aber nicht der Fall".

Das BMU beruft sich bei den genannten möglichen Gefahren auf die "für die Bildgebung notwendigen hohen Ultraschallintensitäten", die das behandelte Gewebe erwärmen könnten. Tatsächlich ist der wichtigste Effekt des Ultraschalls die Erwärmung. Diesen macht man sich bei der therapeutischen Anwendung, beispielsweise zur Schmerzlinderung, zunutze. Beim 2D-Ultraschall, wie auch bei 3D- oder 4D-Untersuchungen, werden jedoch sehr niedrige Schallintensitäten eingesetzt.

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Risikofreie Methode

In Österreich sind die für die Schwangerschaftsvorsorge empfohlenen Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass geregelt. Auch drei Ultraschalluntersuchungen sind vorgesehen – im ersten, zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel. Im Zuge dieser Basisuntersuchungen wird üblicherweise kein 3D- oder 4D-Ultraschall gemacht. Klaritsch zufolge entscheiden sich viele Paare aber aus eigenem Antrieb für pränataldiagnostische Untersuchungen, um möglichst früh schwerwiegende kindliche Fehlbildungen auszuschließen. "Im Rahmen solcher Untersuchungen kann diese Technologie medizinisch sinnvoll sein."

Etwas differenzierter ist der Doppler-Ultraschall zu betrachten. Bei diesem geht man davon aus, dass es zu einer gewissen Temperaturerhöhung des Gewebes im Untersuchungsbereich kommen kann. "Rein theoretisch könnte die lokale Erwärmung für den Fötus gefährlich werden, wenn sie über einen längeren Zeitraum angewendet wird, vor allem, wenn dies während der heiklen ersten Phase der Schwangerschaft, also bis zur 12. Schwangerschaftswoche, passiert", erklärt Alex Farr, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe von der Medizinischen Universität Wien.

Auch Klaritsch sieht in dem Effekt allenfalls ein theoretisches Problem: "Das Wissen über die Temperaturerhöhung beim Doppler-Ultraschall entspringt Versuchen anhand theoretischer Modelle." In der Patientenbehandlung sei dies unrealistisch. Derartige Untersuchungen würden außerdem nur in begründeten Fällen durchgeführt, etwa bei Risikoschwangerschaften.

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Frage der Kompetenz

Dass Ultraschalluntersuchungen immer öfter ins nicht-medizinische Bereich verlegt werden, sehen Klaritsch und Farr, wie auch die Experten der DEGUM, kritisch. "Wenn Personen, die keine Ärzte sind, in den diagnostisch-therapeutischen Bereich vordringen, ist das problematisch", sagt Klaritsch, der auch Vorstandsmitglied der Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (OEGGG) ist.

Man müsse Technik und Anatomie beherrschen, um die Methode sinnvoll und sicher anzuwenden und eine richtige Diagnose zu erstellen. "Bei kommerziellen Angeboten besteht die Gefahr, dass Patientinnen glauben, sie müssten nicht mehr zu den Regeluntersuchungen zum Arzt gehen, weil sie ohnedies über diese privaten Untersuchungen abgesichert sind."

Angebote im Internet, wie jenes der niederländischen Firma, sind schwierig zu regulieren. In Deutschland, wo Baby-TV unter anderem von Hebammen und Heilpraktikern angeboten wird, seien laut Klaritsch nicht-ärztliche Heilbehandlungen per se etwas weniger streng geregelt als in Österreich. "Vor diesem Hintergrund sehe ich auch die neue Verordnung: als Versuch der Politik das zu ändern."

Mäßige Nachfrage

Den vieldiskutieren "Boom des Baby-Kinos" sehen die beiden österreichischen Experten hierzulande nur bedingt. "Tatsächlich gibt es besonders im urbanen Raum einen Markt dafür, der sich der Neugier werdender Eltern bedient. Viele niedergelassene Ärzte bieten zum Beispiel Ultraschallsitzungen ohne medizinische Indikation an. Diese Untersuchungsangebote – so ehrlich muss man sein – verfolgen einen ökonomischen Gedanken", sagt Farr. Die entsprechenden Geräte seien meist teuer, "die Nachfrage seitens der Patientinnen ist da, und durch das Angebot zusätzlicher Untersuchungen lassen sich diese Kosten schneller abbauen."

Dennoch: Das ungeborene Kind zu betrachten darf und soll für werdende Eltern weiterhin Bedeutung haben. Verunsicherten baldigen Müttern und Vätern rät Klaritsch, sich auf "seriöse Wissenschaft und langjährige Erfahrung" zu verlassen: "Sie zeigen, dass der diagnostische Ultraschall keinerlei Schaden nach sich zieht."

Wofür welcher Ultraschall geeignet ist

Die erste Ultraschalluntersuchung zwischen der 8. und 12. Schwangerschaftswoche (SSW) dient dazu, die Frühentwicklung des Kindes zu beurteilen und eine etwaige Mehrlingsschwangerschaft festzustellen. Bei der Ultraschalluntersuchung zwischen der 18. und der 22. SSW werden Herzaktion, Fruchtwassermenge und Plazentasitz überprüft. Bei der folgenden Sonografie zwischen der 30. und 34. SSW werden unter anderem Wachstum und Lage des Kindes untersucht.

3D/4D-UltraschallEin 3D/4D-Ultraschall produziert ein räumliches Bild des Ungeborenen, liefert aber selten medizinisch wichtige Informationen. Die Technologie gleicht jener des 2D-Ultraschalls. Allerdings werden beim 3D/4D-Ultraschall seriell parallele Schnittbilder aufgenommen.

Doppler-SonografieDie Doppler-Sonografie wird nur in begründeten Fällen durchgeführt, vor allem bei kindlichen Wachstumsproblemen durch Mangelversorgung. Die Methode kann etwa sinnvoll sein, um den Blutstrom in der Nabelschnur zu überprüfen und Rückschlüsse auf den Blutstrom in der Plazenta zu ziehen.

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