Leben/Essen & Trinken

Mogelpackung: VKI gewinnt gegen Starbucks

Tee-Packungen, die 15 Zentimeter lang und neun Zentimeter hoch und breit sind – klingt nach großen Tee-Packungen. Allerdings enthielten diese nur zwölf Teebeutel, die Verpackung ist also nicht einmal zur Hälfte ausgefüllt. Für solche Verpackungen gibt es mittlerweile einen Begriff: Mogelpackung.

Für den Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt diese Verpackungsgröße den Durchschnittskonsumenten in die Irre und klagte die "Starbucks Manufacturing EMEA B.V.". Das Handelsgericht Wien teilte die Sicht: Die Konsumenten bekommen vom Produkt einen falschen Gesamteindruck. Der Hinweis auf der Verpackung, dass hier nur zwölf Teebeutel enthalten sind, war laut dem Gericht nicht auffällig genug. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die "Starbucks Manufacturing EMEA B.V." muss ab sofort in Österreich unterlassen, Tees in Verpackungen zu verkaufen, die erheblich größer sind, als die darin enthaltene Produktmenge es erfordert.

"Der VKI ist derzeit mit vielen Anfragen zum Thema Mogelpackungen konfrontiert. Es gibt in Österreich aber noch nicht viele Urteile zu diesem Thema und die bereits vorhandene Rechtsprechung ist sehr vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Der VKI tritt für eine transparente Produktgestaltung ein und wird wohl weiterhin zum Thema Mogelpackungen Verfahren führen müssen", erläutert Barbara Bauer, zuständige Juristin im VKI.