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Österreich möchte einheitliches Jugendschutz-Gesetz

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In Ost-Österreich dürfen Jugendliche
mit 16 Jahren schon starken Alkohol
wie Schnaps, Vodka oder Rum trinken.

Auch das Zigaretten rauchen ist ab 16 Jahren erlaubt.
Zu Ost-Österreich gehören Wien,
Niederösterreich und das Burgenland.
Dadurch wird die Gesundheit
von den Jugendlichen stark gefährdet.
Deswegen soll es bald in ganz Österreich
ein strengeres Jugendschutz-Gesetz geben.


Im neuen Gesetz wird beschlossen, dass das Rauchen
und der Genuss von „hartem Alkohol“ in ganz Österreich
erst ab 18 Jahren erlaubt ist.
Beim Ausgehen ohne Aufsichtsperson wird
als Sperrstunde für 12- bis -14-Jährige 23 Uhr,
für 14- bis 16-Jährige 1 Uhr früh beschlossen.
Ab 16 Jahren soll es weiterhin kein Limit geben.
Mit Sperrstunde ist die Uhrzeit gemeint,
zu der die Jugendlichen zu Hause sein müssen.
Es wurde von der Bundesjugend-Vertretung bereits 2017
ein strengeres Jugendschutz-Gesetz in Österreich gefordert.


Auch Shishas und E-Zigaretten erst ab 18 erlaubt
Das Rauchverbot bis 18 gilt auch für Shishas,
also Wasser-Pfeifen und E-Zigaretten.
Das Gesetz soll von allen Ländern
bis spätestens 1. 1. 2019 beschlossen werden.
Oberösterreich und das Burgenland planen das Gesetz
schon bis zu diesem Sommer zu beschließen.
Beim starken Alkohol müssen sich Wien, Niederösterreich
und das Burgenland an den Rest Österreichs anpassen
und das Schutzalter auf 18 Jahre anheben,
sagt Wiens Stadtrat Jürgen Czernohorszky.

Er sagt außerdem, er „hätte damit kein Problem“.

Es gibt nur bei den Ausgehzeiten noch Probleme.
In Oberösterreich geht es um eine Stunde,
die Jugendliche länger ausgehen dürften.
„Angesichts der Sicherheitslage und der Ängste,
die es in der Bevölkerung gibt,
halten wir es für ein extrem schlechtes Signal,
die Ausgehzeiten zu verlängern.
Gerade bei den unter 16-Jährigen passiert nachts einfach zu viel“,
sagt FPÖ-Landesrat Elmar Podgorschek.
Podgorschek sagt auch, dass sie trotzdem
für ein einheitliches Gesetz sind
und dass sie bereit sind, zu verhandeln.


Verschiedene Bundesländer, verschiedene Strafen
Bei Verstößen gilt in ganz Österreich,
dass erst das Gespräch gesucht, dann verwarnt,
und nur bei Wiederholung eine Geldstrafe verhängt wird.
Die Strafen selbst sind verschieden:
In der Steiermark zahlt man 20 Euro,
wenn man die Ausgehzeit um 1 Stunde überzieht,
30 Euro bei 2 Stunden.
In Niederösterreich kann es bis zu 200 Euro kosten.

Czernohorszky betont aber, dass Verbote alleine nicht reichen.
Er sagt außerdem: „Wenn man das Thema ernst nimmt,
braucht es umfassende Maßnahmen.
Das Einstiegsalter beim Rauchen
liegt bei vielen nämlich bereits bei 12 Jahren."


ÖVP-Familienministerin Bogner-Strauß betont:
Voraussetzung ist aber, dass es überhaupt zu einer Einigung kommt.
Sie meint auch, dass es völlig klar ist,
dass es gemeinsame Maßnahmen geben muss
und dass die Kosten dafür in ganz Österreich aufgeteilt werden müssen.