Einfache Sprache

Es soll einfacher werden, medizinische Behandlungen abzulehnen

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Durch eine Gesetzes-Änderung
soll es einfacher werden,
eine Patienten-Verfügung zu bekommen.
Mit einer Patienten-Verfügung kann man
gewisse medizinische Behandlungen ablehnen.
Die Patienten-Verfügung kann aber erst
verwendet werden, wenn man nicht mehr
entscheidungsfähig ist.
Diese medizinischen Behandlungen
können mit der Verfügung abgelehnt werden:

  • Man kann ablehnen,
    künstlich ernährt zu werden.
    Künstliche Ernährung bedeutet
    zum Beispiel, dass einer Person
    über einen Schlauch flüssiges Essen
    in den Magen eingeführt wird.
  • Jede Art von künstlicher Beatmung
    kann ebenfalls abgelehnt werden.
  • Auch eine Wiederbelebung durch
    Herzdruck-Massage, Beatmung und
    Medikamente kann abgelehnt werden.
  • Therapie durch Antibiotika
    kann abgelehnt werden.
  • Medizinische Maßnahmen,
    die den Patienten künstlich am Leben
    erhalten, können abgelehnt werden.
    Dazu gehört zum Beispiel ein
    Herzschrittmacher oder
    eine künstliche Beatmung.

Um eine Patienten-Verfügung zu bekommen,
muss man von einem Arzt aufgeklärt werden.
Die Aufklärung kostet 130 Euro pro halbe Stunde.
Die Verfügung muss anschließend von einem
Rechtsanwalt unterschrieben werden.
Der Rest von dem Verfahren kostet dann nichts.

Die Patienten-Verfügung ist durch die
Gesetzes-Änderung jetzt statt 5 Jahre
8 Jahre lang gültig.
Wenn man die Patienten-Verfügung
erneuern möchte, kann man das
ab sofort bei einem Arzt machen.
Man kann die Patienten-Verfügung
auch rückgängig machen.
Das kann jederzeit mündlich
oder schriftlich gemacht werden.

Die neuen Unterlagen für
die Patienten-Verfügung findet man
bei der Internet-Seite:

https://www.patientenanwalt.com/ihre-rechte/patientenverfuegung/
Wenn man die Verfügung telefonisch
bestellen möchte, kann man sich unter
dieser Nummer melden:
01 / 803 98 68 oder auch
über diese E-Mail-Adresse:

dachverband@hospiz.at