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Änderungen bei der Registrierkassen-Pflicht

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Seit Anfang 2016 gibt es die Registrierkassenpflicht in Österreich.
Unternehmen mit Jahreseinnahmen über 15.000 Euro brauchen eine Registrierkasse.
Damit soll es weniger Steuerbetrug geben.

Die Gastwirte und Vereine sind gegen die
Registrierkassen-Pflicht.
Die Registrierkassen-Pflicht bedeutet
für die Wirte und Vereine nämlich viel Arbeit.
Daher hat die Regierung Änderungen
der Registrierkassen-Pflicht beschlossen.

Das sind die wichtigsten Änderungen:

  • Kleine Vereinsfeste dürfen nun 3 Tage dauern und
    es gibt dabei keine Registrierkassenpflicht.
  • Auch beim Verkauf von Speisen und Getränken im Freien braucht man keine Registrierkasse,
    wenn nicht mehr als 30.000 Euro pro Jahr eingenommen werden.
  • Alm-Hütten und Ski-Hütten brauchen auch keine Registrierkasse, wenn sie weniger
    als 30 000 Euro pro Jahr einnehmen.
  • Es soll außerdem weniger Kosten, wenn die Gastwirte Aushilfen beschäftigen.
    Außerdem soll es einfacher werden, dass unbezahlte Mitarbeiter, wie zum Beispiel Familienmitglieder,
    im Unternehmen mithelfen dürfen.
  • Für die Registrierkassen müssen die Unternehmen ein Sicherheitssystem haben. Sie haben dafür nun bis April 2017 Zeit. Ursprünglich war geplant, dass sie dieses System schon bis Jänner 2017 haben müssen.

Die beschlossenen Änderungen sollen
Wirte und Vereine zufrieden stellen.
Der Bundeskanzler Christian Kern sagte:
„Ich will damit ein klares Zeichen setzen“.
Die Wirtschafts-Kammer und viele Unternehmen
sind aber mit den neuen Regelungen auch nicht zufrieden