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Finanznöte sind Sand im Getriebe der heimischen Justiz

Sabine Matejka, Präsidentin der Vereinigung der Österreichischen Richterinnen und Richter, sowie Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, haben bei einem Round Table über die Finanznöte der Justiz und mögliche Auswege diskutiert.

Der damalige Justizminister Jabloner hat im Sommer des Vorjahres ein Papier präsentiert, in dem er die budgetären Nöte der Justiz dargestellt hat. Demnach würden allein rund 90 Millionen Euro fehlen, um den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten.

Sabine Matejka: Ich bin dem damaligen Justizminister sehr dankbar, dass er die Problematik so profund aufgearbeitet und dargestellt hat, nämlich dass nicht einmal der laufende Betrieb, also ohne Reformprojekte und Sonderausgaben, ausreichend budgetiert ist – und das schon seit Jahren. Das dringendste Problem besteht beim Personal, vor allem im nicht-richterlichen Bereich.

Sie sprechen damit die 400 fehlenden Planstellen an?

Matejka: Ja. Dass schon seit langem nur jede zweite Planstelle im nicht-juristischen Bereich nachbesetzt wird, hat uns extrem geschadet. Anfangs hat das etwa Handwerker und Reinigungspersonal betroffen, das konnte man substituieren. Aber seitdem auch Schreibkräfte und Kanzleidienst eingespart wurden und werden, spüren wir die Folgen ganz massiv. Wir haben in diesem Bereich seit ein, zwei Jahren viel zu wenig Mitarbeiter – und das bringt Sand ins Getriebe der täglichen Arbeit, sowohl bei den Gerichten als auch den Staatsanwaltschaften.

Wie wirkt sich das konkret aus?

Matejka: Wir mussten seit Jahresbeginn in fast allen Bezirksgerichten in Wien die telefonische Erreichbarkeit einschränken. Telefonische Auskünfte gibt es dort an drei Tagen die Woche nur noch bis Mittag und nicht mehr, wie früher, täglich bis 15.30h, ausgenommen in dringenden Fällen. Gleichzeitig kommt es aus Personalmangel in den Kanzleien zu einem massiven Rückstau und damit zu Verfahrensverzögerungen. Wir haben teilweise sehr lange Fristen, wenn es um Schreibarbeiten, wie die Transkription von Tonbandprotokollen geht – in einigen Gerichtssprengeln sind es bis zu acht Wochen. In manchen Kanzleien kommen auf zwölf Richter nur noch ein oder zwei Kanzleikräfte. Diese schaffen es einfach nicht, die Verfügungen der Richter abzuarbeiten. Das heißt, Ladungen für Verhandlungen, Beschlüsse oder Urteile zuzustellen oder auch neu einlangende Dokumente EDV-mäßig zu erfassen und ähnliches. Dieser Rückstau gipfelt letztendlich in Verfahrensverzögerungen, die sowohl zu Lasten von Privatpersonen als auch Unternehmen gehen.

Wir mussten in fast allen Wiener Bezirksgerichten die telefonische Erreichbarkeit einschränken.

Mag. Sabine Matejka, Präsidentin der Vereinigung der Österreichischen Richterinnen und Richter

Herr Präsident Umfahrer, auch Sie haben Ihre Sorge um die finanzielle Lage der Justiz wiederholt geäußert. Inwiefern sind die Notare davon konkret betroffen?

Michael Umfahrer: Die Sorge um das Funktionieren der Justiz hat eine viel tiefergreifendere Grundlage. Denn nur durch das Funktionieren des Justizsystems ist sichergestellt, dass die Verfassung ihre Aufgabe im Rahmen der Gewaltenteilung erfüllen kann. Hat sie keine entsprechenden Ressourcen zur Verfügung, steht letztlich auch die Frage der Rechtsstaatlichkeit auf dem Prüfstand. Das ist etwas, das die Notare in Österreich massiv beschäftigt, weil wir, und jetzt bin ich bei der Antwort auf Ihre Frage, als freier Beruf auf der einen Seite als Rechtsberuf diejenigen sind, die den Menschen durch unsere Tätigkeit gewisse Grundsicherheiten geben. Auf der anderen Seite sehen wir uns als Bestandteil der Justiz, und zwar dort, wo es darum geht, dass wir über die Rechtsberatung hinaus Tätigkeiten des Gerichts übernehmen. Etwa in der Rolle des Gerichtskommissärs bei der Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen. Wir haben in letzter Zeit festgestellt, dass sich viele Verlassenschaftsverfahren lang hinausziehen, weil die Erben wochenlang auf die Einantwortungsurkunde warten müssen. Es mangelt dabei nicht an der juristischen Erledigung, sondern an der kanzleimäßigen.

Notariate sind über Österreich verteilt und damit erste Anlaufstelle für Rechtsauskünfte.

Dr. Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer

Haben Sie Vorschläge, wie man das Problem lösen könnte?

Umfahrer: Wir haben im Zuge eines Angebots an die Bundesregierung verschiedene Dinge formuliert, um einen Beitrag zur Entlastung des Justizsystems zu leisten. Wenn ich jetzt das Verlassenschaftsverfahren herausgreife: Es gibt bereits eine komplette digitale Abbildung desselben, die aber nach wie vor als Probebetrieb läuft. Das heißt, wir schieben immer noch die Papierakten zwischen Gerichten und Notariaten hin und her. Konkret: Wenn ich als Gerichtskommissär im Zuge eines Verlassenschaftsverfahrens eine Einschaltung in die Ediktsdatei mache, dann muss ich jedes Mal dem Gericht den Akt in Papierform vorlegen, das Gericht veranlasst die Einschaltung und wir bekommen den Papierakt retour. Aber wenn ich als Masseverwalter oder im Rahmen des Gesellschaftsrechts bestimmte Einschaltungen in die Ediktsdatei mache, kann ich das selbst machen. Und man kann durchaus auch darüber nachdenken, ob nicht auch der Einantwortungsbeschluss vom Gerichtskommissär erlassen werden könnte.

Matejka: Aber es kann nicht die Lösung sein, immer mehr Aufgaben von der Justiz an andere Institutionen auszulagern, das ist vielmehr ein Armutszeugnis. In einem Rechtsstaat muss man die Justiz so ausstatten, dass sie ihre Aufgaben erfüllen kann – und zwar in einem angemessenen zeitlichen Rahmen. Schiedsverfahren und Schlichtungsstellen haben in manchen Bereichen eine gewisse Berechtigung. Aber es sollte nicht zu weit gehen. Wie gesagt: das Recht und die Rechtsdurchsetzung immer weiter vom Staat wegzubringen und auf private Player auszulagern, das halte ich vom Ansatz her für eine sehr gefährliche Entwicklung.

Umfahrer: Da kann ich Ihnen nur 100 prozentig zustimmen. Aber es hat eine gewisse Logik zu sagen, wenn wir als Gerichtskommissäre, und somit sozusagen als gerichtliche Organe, tätig sind, dann könnte man bei dieser Gelegenheit gewisse Dinge möglicherweise verbessern. Das ist nur ein Vorschlag, der für die Bevölkerung und Unternehmen einen Vorteil bringen würde. Denn der Rechtsschutz wäre ja weiter gegeben, das ist ja keine Frage.

Dr. Michael Umfahrer
ist seit Oktober des Vorjahres Präsident der Österreichischen Notariatskammer. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien legte er 1987 die Notariatsprüfung ab und ist seit 1998 als öffentlicher Notar in eigener Kanzlei tätig, die letzten 15 Jahre davon in Wien. Zu den Schwerpunkten Dr. Umfahrers, zuletzt Präsident der Österreichischen Notariatsakademie und Vorsitzender des Fachausschusses für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht der Österreichischen Notariatskammer, gehören neben den, dem Notariat zugewiesenen Aufgaben, das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht.

Mag. Sabine Matejka
Seit November 2017 ist Mag. Matejka Präsidentin der Vereinigung der Österreichischen Richterinnen und Richter. Sie absolvierte nach der Tourismusschule Modul das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien und wurde 2008 zur Richterin (Bezirksgerichte Favoriten und Leopoldstadt) ernannt. Mag. Matejka die weiters Vorstandsmitglied des Österreichischen Juristentags sowie Österreichische Delegierte in der Europäischen und Internationalen Richtervereinigung. Seit 2019 ist sie Vorsteherin des BG Floridsdorf.

Wie lange dauert ein Verlassenschaftsverfahren derzeit?

Umfahrer: Eine durchschnittliche Verlassenschaft sollte in sechs bis acht Wochen abgeschlossen sein. Aber wir sind jetzt doch drei bis vier Monate bei diesen Akten, je nach Gericht. Es gibt Gerichte, die noch gut ausgestattet sind, aber es gibt auch solche, die unter der Finanz- und Personalsituation stark leiden. Aber es wurde auch das Problem mit den Amtstagen angesprochen. Notariate sind flächendeckend über Österreich verteilt und damit vielerorts erste Anlaufstelle für Rechtsauskünfte. Die erste Rechtsauskunft erfolgt übrigens unentgeltlich.

Matejka: Im Regierungsprogramm steht ausdrücklich, dass die Amtstage erhalten werden sollen. Es gab auch vor zwei Jahren eine justizinterne Umfrage dazu. Und die Gerichte haben sich ebenfalls mehrheitlich dafür ausgesprochen. Es ist zwar eine Belastung, aber man kann damit manche Probleme lösen, bevor sie entstehen.

Wir schieben immer noch die Papierakten zwischen Gerichten und Notariaten hin und her.

Dr. Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer

Weil Sie die neue Regierung ansprechen – was wünschen Sie sich von dieser?

Matejka: Die größte Herausforderung in den nächsten Jahren wird für uns weiterhin das Personal sein, denn es stehen viele Pensionierungen bevor. Das betrifft auch Richter. Da die Ausbildung für dieses Amt aber vier Jahre dauert, müssen wir rechtzeitig Kandidaten auswählen und ausbilden, um die freien Stellen dann auch nachbesetzen zu können.

Umfahrer: Wir verstehen uns als Vertragserrichter und sind diejenigen, die versuchen, Dinge zu regeln, damit es gar nicht erst zu einem Streit kommt. Diese streitprophylaktische Tätigkeit wird aber durch hohe Gebühren verhindert. Dazu zwei Beispiele: Wenn Sie jemandem ein Darlehen geben und sicher sein wollen, dass Sie das Geld tatsächlich zurück bekommen, dann bietet sich eine Grundbucheintragung in Form eines Pfandrechts am allerbesten an. Wenn Sie aber wissen, dass Sie für diese Grundbucheintragung 1,2 Prozent des Werts des Pfandrechts an die Republik bezahlen müssen, dann weiß ich aus Erfahrung, dass viele Leute darauf verzichten. Oder Sie wollen heiraten und erkundigen sich wegen eines Ehevertrags. Sobald Sie hören, dass man dafür zwei Prozent des Werts ans Finanzamt abliefern muss, werden Sie sich das womöglich aber überlegen. Im Regierungsprogramm wird eine Entlastung von Bürgern und Unternehmen angekündigt – ich hoffe, das Gebührenwesen fällt darunter.

Wir haben seit ein, zwei Jahren zu wenig Mitarbeiter – das bringt Sand ins Getriebe der Arbeit.

Mag. Sabine Matejka, Präsidentin der Vereinigung der Österreichischen Richterinnen und Richter

Aber damit würde eine Finanzierungsquelle der Justiz versiegen ...

Matejka: Die Justiz finanziert sich zu einem Gutteil über diese Gebühren. Aber ich unterschreibe absolut, dass das System angepasst werden muss. Der Finanzminister muss dann jedoch bereit sein, die Justiz aus einem anderen Topf zu finanzieren. Daran ist eine Gebührenreform bisher immer gescheitert.

Umfahrer: Das Gebührensystem stellt für mich eigentlich einen Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit dar. Die Justiz ist schließlich kein gewinnbringender Betrieb, sondern sollte ihre Aufgabe mit budgetären Mitteln des Finanzministers erfüllen können.

Matejka: Die de facto Selbstfinanzierung der Justiz ist im internationalen Vergleich ungewöhnlich. Gerichte und Staatsanwaltschaften wären übrigens zu 100 Prozent ausfinanziert. Aber das Paradoxe ist, dass das Geld ja gar nicht dort bleibt, wo es eingenommen wird. Trotz der hohen Einnahmen stellt man der Justiz nicht die Budgetmittel zur Verfügung, die sie braucht, um ihre Aufgaben zu bewältigen.

Österreichweit sind über 500 Notarinnen und Notare tätig. An den Zivil- und Strafgerichten arbeiten rund 1.700 Richterinnen und Richter, am Bundesverwaltungsgericht 217. Weitere sind an den Verwaltungsgerichtshöfen beschäftigt.

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