Wiener Missbrauchsfall: Erste Anzeige ging wohl am Postweg verloren
Im Zusammenhang mit einem Missbrauchsfall um einen Sportlehrer, der bis zu seinem Suizid im Mai 2019 an einer Wiener Mittelschule etliche Buben im Alter von neun bis 14 Jahren missbraucht haben soll, dürfte eine erste Anzeige gegen den Serien-Täter am Postweg verloren gegangen sein. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Erich Habitzl, bestätigte der APA am Donnerstagabend einen Bericht des Standard (Online-Ausgabe).
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Die Wiener Neustädter Anklagebehörde hatte im Zusammenhang mit der in Verstoß geratenen Anzeige gegen zwei Polizeibeamte wegen Amtsmissbrauchs ermittelt. Ein ehemaliger Teilnehmer eines Sommer-Feriencamps am Wolfgangsee, wo der Wiener Lehrer mit Unterbrechungen zwischen 1990 bis 2010 während der Sommermonate außerschulisch als Ferien-Betreuer tätig war, war bereits 2013 zur Polizei gegangen und hatte in einer Dienststelle in Niederösterreich Anzeige gegen den Lehrer erstattet.
Der Mann habe sich während einer Massage an ihm vergangen, schilderte der zu diesem Zeitpunkt bereits erwachsene Betroffene. Obwohl der Lehrer in weiterer Folge als Beschuldigter vernommen wurde, wurde dieser Fall nie gerichtsanhängig. Der Lehrer, der neben dem Sportunterricht auch in einem Basketballverein tätig war, bekam damit Gelegenheit, weiterhin seinen Beruf auszuüben und in Kontakt mit ihm anvertrauten Buben zu bleiben.
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Wie sich nun im Zuge der staatsanwaltschaftlichen Erhebungen herausstellte, dürfte die erste Anzeige zwar von den damit befassten Beamten in Niederösterreich nach Oberösterreich - aufgrund des mutmaßlichen Tatorts das zuständige Bundesland - weggeschickt worden sein. Dort kam sie aber nie an. „Sie ist möglicherweise auf dem Postweg verloren gegangen“, bekräftigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gegenüber der APA den Standard-Bericht.
„Abhanden gekommen“
Den im Zusammenhang mit dem Verschwinden der Anzeige unter Amtsmissbrauch-Verdacht geratenen Polizeibeamten habe aber „kein wissentlicher Befugnismissbrauch“ nachgewiesen werden können, sagte Habitzl: „Es wurden neben den Beschuldigten zahlreiche Zeugen vernommen. Es haben sich keine Hinweise auf eine Dienstverfehlung gegeben.“ Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sei die Anzeige vermutlich in Oberösterreich „abhanden gekommen“, wobei sich die näheren Umstände nicht mehr klären hätten lassen: „Das ist zehn Jahre her.“
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Folglich wäre das Verfahren laut Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt selbst dann einzustellen gewesen, wenn sich Hinweise auf ein straffällig relevantes Fehlverhalten gefunden hätten. „Es wäre mittlerweile Verjährung eingetreten“, erläuterte Habitzl.