Vier Fragen zum Folterfall Bakary J.
Von Nihad Amara
Es gab Zeugenaussagen, Gutachten, umfassende Handy-Erfassungen und Geständnisse: Im Jahr 2006 verurteilte ein Gericht vier WEGA-Beamte. Drei von ihnen hatten den gambischen Schubhäftling nach einer misslungenen Abschiebung in einer Lagerhalle so lange malträtiert, bis seine Schädelknochen brachen – der vierte Beamte hatte die Halle geöffnet. Jetzt soll all das null und nichtig sein: Drei der – mittlerweile entlassenen – Beamten widerriefen ihre Geständnisse und beantragten bei Gericht eine Wiederaufnahme des Strafprozesses. Der KURIER beantwortet vier Fragen zur Causa.
1) Worauf stützt sich der Wiederaufnahmeantrag?
Im Zentrum stehen medizinische Erörterungen, die sich auf Gutachten und Akten aus dem alten Prozess berufen. Vereinfacht dargestellt lautete das Argument: Eine AKH-Ärztin und ein Polizeiarzt hätten beim Folteropfer die später diagnostizierten und auf dem Foto (siehe oben) festgehaltenen Verletzungen nicht gesehen. Ergo seien sie erst später entstanden. Wie sie zustande kamen, überlassen die Ex-Beamten der Kronen Zeitung, die eine angebliche "Selbstverletzung" thematisiert. Neu ist diese Frage nicht. Sie wurde bereits im Verfahren von Gutachterin Elisabeth Friedrich beantwortet: "Es ließen sich auf diesen (Anm. Röntgenaufnahmen) die zum Teil sehr dünnen Bruchlinien nicht erkennen, was bei der Aufnahmetechnik der Röntgenaufnahmen nicht außergewöhnlich ist." Überdies hielt selbst ein Beamter in seiner ersten Einvernahme fest: "Eine Beule entstand und wurde von Stunde zu Stunde zusehends größer und schwoll über dem rechten Auge schließlich zu." Ein Mediziner hielt kürzlich fest, dass es bis zu 24 Stunden dauern kann, bis das Gewebe so anschwillt.
2) Welches Motiv steckt hinter der Wiederaufnahme?
Es geht laut der Anwältin der Ex-Polizisten um das Schmerzensgeld (in Summe 375.000 Euro), das sich der Staat von den Ex-Beamten im Regressweg zurückholen will. Und um ein Ende einer angeblichen "medialen Hetzkampagne". Überdies habe sie die damalige Polizeispitze zum Geständnis gedrängt und ihr Versprechen, im Dienst bleiben zu dürfen, gebrochen. Zeitlich passt das nicht zusammen: Denn die Beamten wurden nach jahrelangem juristischem Tauziehen im Jahr 2010 aus dem Dienst entlassen. An einen Widerruf der Geständnisse dachte damals aber noch niemand.
3) Gab es einen Fluchtversuch?
Die drei Ex-Beamten beteuerten, J. habe sich bei einem Fluchtversuch verletzt. Mit der Wahrheit haben die Verurteilten einst gegeizt: Denn den Aufenthalt in der Halle gaben sie erst zu, als das Büro für interne Ermittlungen sie mittels Handy-Peilung überführt hatte. Überhaupt decken sich die Geständnisse in weiten Teilen mit den Ermittlungsergebnissen. Pikant bleibt ein Umstand: Ein vierter Beamter hält sein Geständnis weiter aufrecht.
4) Warum ruft der Fall so viele Emotionen hervor?
Der Folter-Affäre ist in vielerlei Hinsicht einzigartig: Vertreter des Staates quälen einen Schutzbefohlenen und versuchen, alles zu vertuschen. Bereits damals vermissten Prozessbeobachter, wie Heinz Patzelt von Amnesty International, ein klares Zeichen: Die Ex-Beamten wurden mit Samthandschuhen behandelt (acht bzw. sechs Monate bedingte Haft). Es gab keine Einsprüche – es roch nach einem "Deal". Das sei eines Rechtsstaates "unwürdig", sagte Menschenrechtsexperte Manfred Nowak. Noch was spielt mit: Die vielen Ressentiments gegenüber dem schwer traumatisierten Opfer, das in einem Verfahren lange vor der Abschiebung wegen eines Drogendelikts verurteilt worden war. Viele vermengen (bewusst) die Abschiebung mit der Vorstrafe. So, als wäre es legitim, einem Verurteilten den Schädel einzuschlagen.
Drei der vier im Fall Bakary J. wegen Quälens eines Gefangenen verurteilten Wiener Polizisten wollen mit neuen medizinischen Gutachten eine Wiederaufnahme ihres Strafverfahrens erwirken. So kommt der pensionierte Facharzt für Chirurgie, Georg Kobinia, zu dem Schluss, dass die Verletzungen auf einem veröffentlichten Foto nicht mit der offiziellen Dokumentation des Falles übereinstimmen.
Die drei Polizisten waren wegen Quälens eines Gefangenen verurteilt worden, nachdem sie am 7. April 2006 den gebürtigen Gambier Bakary J. in einer Lagerhalle schwerst misshandelt hatten, weil er sich zuvor so heftig gegen seine Abschiebung nach Gambia gewehrt hatte, dass ihn der Pilot eines Passagierflugzeuges nicht mitnahm. Die Blutergüsse könnten nicht an diesem Tag (dem 7. April 2006, Anm.) entstanden sein, meinte Kobinia am Montag bei einer Pressekonferenz in Wien.
Die damaligen Wega-Polizisten halten an ihrer ursprünglichen Verantwortung fest, dass sich Bakary J. offenbar bei einem Sturz im Zuge eines Fluchtversuchs verletzt habe. Im AKH wurde, wie Georg Kobinia darlegte, neben Prellungen von Schulter und Hüfte sowie einer Zerrung der Halswirbelsäule eine Prellmarke oberhalb eines Auges im Ausmaß von zwei Zentimetern samt Abschürfung diagnostiziert.
Hätte im AKH nur der geringste Verdacht bestanden, dass Bakary J. Frakturen im Kopfbereich erlitten hätte, wäre er zu weiteren Untersuchungen auf Fachabteilungen gebracht worden, meinte der pensionierte Chirurg. Am 11. Mai wurde bei dem gebürtigen Gambier eine Fraktur diagnostiziert, die vom Stirnbein über das Joch- und Nasenbein verlief und nach Darstellung Kobinias binnen 24 Stunden, wahrscheinlich aber schon früher, zu einem Bluterguss hätte führen müssen. Ein solcher sei in den folgenden Tagen aber nicht dokumentiert. Bei einem Bruch hätte sich eine Prellmarke unterhalb des Auges befinden müssen, erläuterte der Mediziner.
Chirurg sieht "Ungereimtheiten"
Zu sehen ist der enorme Bluterguss auf einem damals von Medien veröffentlichten Foto, das der tags darauf erfolgten Anzeige der behaupteten Misshandlung durch die Polizisten durch die Ehefrau von Bakary J. allerdings nicht beigelegt sei. Der Chirurg, der für sein Gutachten nach eigenen Angaben den damaligen Klinikbefund durchgelesen und mit Augenärzten besprochen hat, ortet "Ungereimtheiten".
Die früheren Polizisten wiesen darauf hin, dass es sich im Fall von Bakary J. um eine sogenannte Problemabschiebung gehandelt habe, was von Anfang an klar war. An Ausrüstung habe man nur sogenannte Handschlaufen mitgenommen, nicht jedoch Waffen, Schlagstöcke oder Handfesseln. Nach dem Abbruch der Abschiebung - J. war bereits im Flugzeug - habe man sich von Schwechat auf den Rückweg zum Polizeianhaltenzentrum (PAZ) gemacht. Man habe Bakary J. sogar in Aussicht gestellt, bei seiner Wohnung vorbeizufahren, um persönliche Dinge zu holen, da das Gepäck des Schubhäftlings in der Maschine war. J. selbst sei der irrigen Annahme gewesen, überhaupt zu seiner Familie zurückkehren zu dürfen.
Auf der Autobahn wurde einer der Beamten, der im VW-Transporter neben Bakary J. saß, nach eigenen Angaben von dem Mann heftig attackiert, so dass er ihn schließlich "im Fußraum fixiert" hat und fast auf ihm draufgekniet ist. In dieser gefährlichen Situation - Tempo 80 auf der A4, ein Anhalten wäre mit einem zu großen Risiko verbunden gewesen - entschied der Fahrer spontan, über die A23 und den Handelskai zu einer Übungshalle der Wega zu fahren, um J. dort die Hände zu fesseln. Zu Übergriffen sei es dort nicht gekommen, beteuerten die zwei früheren Beamten und widerriefen damit ihr früheres Geständnis. Auf dem weiteren Rückweg und bereits in unmittelbarer Nähe zum PAZ am Hernalser Gürtel habe Bakary zu entkommen versucht und sei vom Fahrer erwischt worden, wobei beide "relativ heftig" zu Sturz kamen.
"Auf eigene Faust zu sanktionieren macht keinen Sinn", betonte einer der um die Wiederaufnahme des Strafverfahrens kämpfenden Verurteilten. "Außerdem waren wir Urlaubsantreter:" Er selbst habe erst nach einigen Tagen im Ausland von den Misshandlungsvorwürfen erfahren.
Maria Zehetbauer, die Rechtsvertreterin der drei Verurteilten, wies auf "exorbitante Schadenersatzforderungen" hin, die auf die Beamten zukämen. 110.000 Euro habe das Innenministerium als A-Konto-Zahlung geleistet. "Es ist aber nicht klar, welche Schäden damit entschädigt werden sollen", sagte Zehetbauer. Seit mehr als einem Jahr sei dazu ein Regressverfahren am Arbeits- und Sozialgericht anhängig. Weitere 385.000 Euro habe Bakary J. von der Republik eingeklagt.
Einzelrichter muss entscheiden
Über den Wiederaufnahmeantrag der drei Ex-Polizisten wird ein Einzelrichter des Wiener Straflandesgerichts entscheiden. Wann dieser Beschluss fallen wird, sei "derzeit nicht vorhersehbar", so Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Montag.
Ein Richter hat die Wiederaufnahme gemäß der Strafprozessordnung (StPO) dann zu genehmigen, wenn der Antrag "neue Tatsachen" erhellt oder bisher nicht bekannte Beweismittel liefert, "die geeignet erscheinen, eine Freisprechung oder mildere Verurteilung zu begründen". Justizkenner gehen davon aus, dass die Frage, ob das Strafverfahren gegen die Ex-Polizisten tatsächlich neu aufgerollt wird, sich erst im kommenden Jahr klären wird.
Anwalt von Bakary J. vermutet finanzielle Motive
Der Anwalt von Bakary J. bezweifelt die von den drei früheren Polizisten genannten Gründe für den Widerruf ihrer Geständnisse. Nikolaus Rast vermutet vielmehr Angst vor Regresszahlungen als Motiv und stellte die Frage in den Raum, warum wohl der vierte der 2006 verurteilten Polizisten bei seinem Geständnis bleibe.
"110.000 Euro hat die Republik gezahlt. Diese Zahlung wäre ja nicht erfolgt, wenn es Zweifel an dem Urteil gegeben hätte", sagte Rast und gab sich überzeugt: "Der Wiederaufnahmeantrag wird im Versuchsstadium stecken bleiben." Darüber hinaus kündigte der Anwalt an zu prüfen, ob bei der Pressekonferenz am Montag das Datenschutzgesetz verletzt wurde, weil möglicherweise als sensibel einzustufende Patientendaten seines Mandanten präsentiert wurden. "Wenn dem so ist, gibt es gleich die nächste Klage", sagte Rast. Er hat bereits eine Verleumdungsklage gegen die drei ehemaligen Polizisten eingebracht, da sie Bakary J. unterstellten, die Unwahrheit über die Entstehung seiner schweren Verletzungen gesagt zu haben.
Auch Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International (AI) Österreich, übte Kritik an der angestrebten Wiederaufnahme des Strafverfahrens. "Es ist eine Ungeheuerlichkeit, was hier probiert wird", konstatierte Patzelt, zumal ein Dritter hineingezogen werde. "Folteropfer brauchen Sicherheit und nicht die Verleugnung der Tat", sagte der AI-Generalsekretär und zeigte sich verwundert darüber, dass der medizinische Gutachter offenbar nicht wisse, dass Frakturen nicht zwangsläufig sofort erkannt werden. "Das ist eigentlich gesichertes medizinisches Wissen. Ich selber bin drei Wochen mit einem gebrochenen Halswirbel herumgelaufen und habe es nicht gewusst", fügte Patzelt hinzu.
Anwalt Nikolaus Rast hat nun die Verleumdungsanzeige im Fall Bakary J. eingereicht. Die drei Ex-Polizisten, die seinen Mandanten laut rechtskräftigem Gerichtsurteil im Jahr 2006 gefoltert haben, behaupten nun, J. habe vor Gericht "die Unwahrheit gesagt" und streben eine Wiederaufnahme des Verfahrens an.
Rast führt in der Anzeige aus, worauf sich ihr Antrag stützt: Es handle sich um eine "zweiseitige Stellungnahme" eines Facharztes, der nicht gerichtlich beeidet sei und der "lediglich feststellt, dass die Angabe" zweier Ärzte nicht mit ... den Fotografien (die J.s Verletzungen zeigen) übereinstimmen". Für Rast ist das "kein Wiederaufnahme-Grund", die Behauptung sei aber "eine Lüge".
Kritik übten die Ex-Polizisten am Film "Void" (siehe unten), der den Fall "verzerrt darstelle". Filmemacher Stefan Lukacs sagt, es handle sich "um eine filmische Interpretation, das habe ich stets betont". Als Vorlage diente der Akt. Die Polizei setzt den Film in der Ausbildung ein.
Am 7. April 2006 ist der gebürtige Gambier Bakary J. von Wega-Polizisten in eine Wiener Lagerhalle gebracht und schwer misshandelt worden, nachdem er sich gegen seine Abschiebung gewehrt hatte. Obwohl es rechtskräftige Urteile gegen die vier Beamten gab und drei von ihnen aus dem Polizeidienst entfernt wurden, ist der Fall nicht aus der öffentlichen Diskussion verschwunden. Eine Chronologie:
7. April 2006: Drei Beamte der Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung (Wega) versuchen, den Schubhäftling Bakary J. über den Flughafen Schwechat in seine Heimat Gambia abzuschieben. Der Mann, der mit einer Wienerin verheiratet ist und zwei Kinder hat, wehrt sich, sodass sich der Pilot der Linienmaschine weigert, ihn an Bord zu lassen. Die Polizisten bringen ihn daraufhin in eine Wiener Lagerhalle und misshandeln ihn schwer. Ein vierter, der ihnen die Halle aufgesperrt hat, wendet sich nicht gegen die Aktionen seiner Kollegen.
13. April 2006: Der Fall gerät ans Tageslicht. Die drei Hauptverdächtigen werden vorläufig suspendiert, gegen sie wird wegen Quälens eines Gefangenen und gefährlicher Drohung ermittelt. Bakary J. bleibt unterdessen weiterhin von Abschiebung bedroht.
1. Juni 2006: Es wird ein gerichtsmedizinisches Gutachten bekannt, demzufolge Bakary J. schwere Verletzungen erlitten hat. Die Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich berichtet von Frakturen des Jochbeins, des Kiefers und der Augenhöhle.
21. Juli 2006: Die Staatsanwaltschaft Wien erhebt gegen alle vier Polizisten Anklage wegen Quälens eines Gefangenen.
30. August 2006: Der Strafprozess gegen die vier Beamten beginnt. Sie bekennen sich schuldig, Bakary J. geprügelt und schwer verletzt zu haben. "Es sind uns die Nerven durchgegangen", sagen sie.
31. August 2006: Die drei Polizisten, die Bakary J. in die Lagerhalle gebracht und geprügelt haben, werden zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Ihr Kollege, der ihnen die Halle geöffnet hat, erhält sechs Monate bedingter Haft. Die Urteile werden sofort rechtskräftig. Wegen der Strafhöhe von unter einem Jahr werden die Beamten nicht automatisch aus dem Dienst entfernt. Der Ball liegt nun bei der Disziplinarkommission. Von Menschenrechtsaktivisten kommt heftige Kritik.
15. Dezember 2006: Die Disziplinarkommission verhängt Geldstrafen über die Beamten, hebt deren Suspendierungen allerdings auf. Der Disziplinaranwalt und die Verteidigung berufen.
11. September 2007: Die Disziplinar-Oberkommission im Bundeskanzleramt entscheidet, dass die Beamten im Dienst bleiben. Außerdem setzt sie die Geldstrafen herab.
28. Oktober 2008: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gibt einer Berufung des Disziplinaranwaltes statt und stellt fest, dass die Bestrafung der Beamten durch die Disziplinarbehörden zu milde war. Damit stehen die Polizisten wieder vor ihrer Suspendierung.
8. Jänner 2010: Die Disziplinar-Oberkommission entfernt im zweiten Anlauf drei Polizisten aus dem Polizeidienst. Der vierte, der die Halle aufgesperrt hat, erhält die finanzielle Höchststrafe und darf nur noch Innendienst versehen. Zweieinhalb Monate später erkennt der VwGH einer Beschwerde eines Verteidigers aufschiebende Wirkung zu.
24. April 2012: Die drei Beamten werden endgültig aus dem Polizeidienst entfernt. Das entscheidet die Disziplinar-Oberkommission im Bundeskanzleramt. Knapp ein Monat später entschuldigt sich der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck, bei Bakary J. und stellt ihm eine Entschädigung in Aussicht.
24. Juli 2012: Das seit 2005 bestehende Aufenthaltsverbot gegen Bakary J. ist aufgehoben, wie Grundböck bestätigt. Damit darf er nun einer geregelten Arbeit nachgehen.
10. Dezember 2012: Bakary J.'s Anwalt Nikolaus Rast fordert von der Republik 750.000 Euro Schadenersatz für seelische und körperliche Schmerzen. Er stützt seine Forderung auf ein Gutachten. Knapp ein Monat später bringt er Amtshaftungsklage ein und fordert 384.000 Euro Schadenersatz sowie eine monatliche Rente von 1.000 Euro brutto. Der tatsächliche Streitwert beträgt 274.000 Euro, da bereits 110.000 Euro an Bakary J. und seine Familie überwiesen wurden.
19. Oktober 2014: Via Kronen Zeitung wenden sich die drei verurteilten Ex-Polizisten an die Öffentlichkeit. Sie widerrufen ihre Geständnisse, stellen in den Raum, dass sich Bakary J. die schweren Verletzungen selbst beigebracht haben könnte, und wollen eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen.
30. Oktober 2014: Bakary J.'s Anwalt Nikolaus Rast reagiert mit einer Verleumdungsanzeige gegen die Beamten.