Unsittlich am "Wasserschlauch" berührt: Prozess nach Saunabesuch
Von Birgit Seiser
Er habe zum Wasserschlauch greifen wollen und seinem Sitznachbarn nur unabsichtlich in den Schritt gegriffen: Mit diesen Worten rechtfertigte sich ein 42-Jähriger, der am Montag am Wiener Straflandesgericht aussagen musste. Auch der mutmaßlich belästigte 19-Jährige saß auf der Anklagebank, aber der Reihe nach.
Die beiden Männer waren laut einem Heute-Bericht in einem Fitnesscenter und hatten dort die Sauna besucht. Weil er angeblich kurzsichtig ist und keine Brille trug, soll der Mann beim Griff zum abkühlenden Wasserschlauch unabsichtlich den Penis seines Sitznachbarn in der Hand gehabt haben - so zumindest seine Version vor Gericht. Das brachte den 19-Jährigen dann noch mehr ins Schwitzen. Er beschimpfte den angeblichen Grapscher und soll gedroht haben, ihm den Kiefer zu brechen. Die Saunanachbarn zeigten sich daraufhin gegenseitig an.
Darbietung im Gericht
Als die Richterin fragte, warum der Mann nicht aufgestanden sei, um nach dem Schlauch zu greifen, konterte der Angeklagte: Er wollte nicht völlig nackt vor dem jungen Mann stehen. Um die Situation zu verdeutlichen, stellte der Anwalt des 42-Jährigen die Situation dann auch noch im Gerichtssaal nach - völlig bekleidet versteht sich.
Ob die Darbietung die Richterin beeindruckt hat, ist nicht überliefert. Das Urteil steht jedenfalls noch aus.