Chronik/Wien

Vier Jahre Haft für Vergewaltiger

Und wieder eine Vergewaltigung, die in der U-Bahn ihren Ausgang nahm: Ein 20-jähriger Afrikaner – der sein Opfer schon im Waggon angestarrt hatte – verfolgte am 10. März um ein Uhr Früh eine 28-jährige Wienerin, als sie bei der Station Reumannplatz aus der U 1 stieg. Er zerrte sie in ein Gebüsch, hielt ihr brutal den Mund zu und verging sich an ihr. Er ließ erst von der Frau ab, als ein Passant aufmerksam wurde und zu Hilfe kam. Am Dienstag wurde Gafaru Peters zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.

Erst vor zwei Wochen wurde ein 26-jähriger Mann nicht rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt, nachdem er im Dezember des Vorjahres am Nachmittag eine 23-jährige Frau in einem Waggon der U 6 vergewaltigt hatte.

Die am Reumannplatz überfallene Frau träumt noch jetzt fast jede Nacht von einer Vergewaltigung. Ihre gesamte Lebensführung ist massiv eingeschränkt. Trotzdem nahm sie es auf sich, zum Prozess ins Wiener Landesgericht zu kommen und ein Missverständnis aufzuklären. Dieses Missverständnis hatte beim Angeklagten bzw. seinem Verteidiger nämlich kurzfristig die Hoffnung aufkeimen lassen, im Prozess einen Freispruch im Zweifel zu bekommen.

Fremde DNA

Im Gutachten der DNA-Expertin Christina Stein über eine Spur des Angeklagten auf der Strumpfhose des Opfers war von einem zweiten, von einem anderen unbekannten Mann stammenden genetischen Merkmal die Rede. Ein anderer, ein zweiter Täter? Ein ganz anderer Ablauf der Geschehnisse?

Die 28-jährige Frau hatte nach der Vergewaltigung daheim alles fallen gelassen und war sofort erschöpft ins Bett gegangen. Am nächsten Tag wusste sie nicht mehr genau, welche Strumpfhose sie getragen hatte und brachte zwei Strumpfhosen zur Spurenauswertung mit zur Polizei. Auf einer – der gegenständlichen – fand sich die DNA des Angeklagten im Schrittbereich, auf der zweiten die eines anderen Mannes, die bei kleinster Berührung dorthin gelangt sein kann.

Entlastung für Gafaru Peters brachte das keine, sodass sich dieser zu einem umfassenden Geständnis entschloss.

Er hatte damals geschrien: „Open your legs!“, der Frau zwischen die Beine gegriffen und dabei seine DNA auf der Strumpfhose hinterlassen. Das Opfer erlitt neben dem psychischen Trauma Prellungen, Abschürfungen und Blutergüsse. Vor Gericht erklärte der aus Ghana stammende Peters: „Ich weiß nicht, was über mich gekommen ist.“ Es tue ihm leid, er werde so etwas nie wieder tun.

Die vier Jahre Haft nahm der Angeklagte an, er wurde auch zur Zahlung von 4000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer verurteilt.