Anmeldegebühren trotz Absage
Kurz nach der Geburt hat Philipp Buchner seine heute fünfjährige Tochter Mia für die Volksschule im Theresianum angemeldet. Nach einem „mehrjährigen, äußerst mühsamen Prozess“, so Buchner, habe seine Tochter im November 2012 die Zusage bekommen. „Die ärztliche Untersuchung und die Überprüfung der Schulreife waren die letzten Schritte. Danach meinte die Direktorin, dass alles passe und dass sie sich sehr auf die Kleine freue.“
Einschreibgebühr
Buchner erhielt einen Vorvertrag und wurde zu einem letzten Gespräch gebeten. Dort habe er eine Einschreibgebühr von 120 Euro mitzubringen. Buchner tat wie geheißen – um dann Mitte Dezember eine Absage zu erhalten. „Ich wurde per Brief informiert, dass für meine Tochter nun doch kein Platz sei, sie stehe aber auf der Warteliste.“ Buchner erklärte der Direktion, dass er kein Interesse an der Warteliste habe und bat, ihm die 120 Euro rückzuerstatten. „Mir wurde dann gesagt, dass das nicht möglich sei. Es sei unüblich, das Geld zurückzuzahlen.“ Das dürfte kein Einzelfall sein.
Insgesamt wurden 80 Kinder ins Aufnahmeprogramm der Schule genommen, bestätigt Martin Lochmann, Verwaltungsdirektor des Theresianum. Plätze gibt es aber jährlich nur für 50 Kinder, etwa zehn kommen auf die Warteliste. Lochmann zeigt sich ob der Beschwerde Buchners dennoch verwundert: „Wir teilen den Eltern vorab mit, dass im Zuge des Aufnahmeprozesses 120 Euro zu zahlen sind.“ Die Aufnahmegebühr sei durch den Aufwand gerechtfertigt. „Wir haben bei dem Kind durch die Direktorin und die Schulärztin die Schulreife festgestellt.“
In anderen Privatschulen wird dies anders gehandhabt, etwa im Sacre Coeur. 100 Euro macht dort die Einschreibgebühr aus. „Wenn wir Kinder ablehnen, wird das Geld selbstverständlich zurückerstattet“, sagt Wilfried Bischur, Geschäftsführer der Schulstiftung der Erzdiözese Wien. Nachdem die Buchners einen Anwalt eingeschaltet hatten, lenkte das Theresianum schlussendlich doch ein. Der Vorvertrag habe einen Fehler, man werde diesen korrigieren und Herrn Buchner das Geld rückerstatten, sagt Lochmann. An der umstrittenen Regelung werde aber weiterhin festgehalten.