Chronik/Wien

„Stöckl im Park“: Gericht bestätigt die Bewilligung

Die Betriebsanlagengenehmigung für das im Schwarzenberggarten geplante Lokal „Stöckl im Park“ ist seit Donnerstag rechtskräftig. Denn das Landesverwaltungsgericht Wien (LVwG) bestätigte die Bewilligung durch die Behörden – gegen die Anrainervertreter Berufung eingelegt hatten.

Nachbarn waren gegen das umstrittene Gastronomieprojekt auf die Barrikaden gestiegen. Sie hatten Belästigungen durch Lärm-, Geruchs- und Lichtemissionen befürchtet. Diese seien Gerichtssachverständigen zufolge „aber nicht unzumutbar“, wie LVwG-Vizepräsidentin Beatrix Hornschall erklärt.

Weg zum Höchstgericht möglich

Andere von den Anrainervertretern ins Treffen geführte Aspekte wie zum Beispiel Denkmalschutz oder Stadtbild seien nicht Gegenstand einer Betriebsanlagengenehmigung – „das sind keine Nachbarschaftsrechte“.

Den Nachbarn bleibe die Möglichkeit einer außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof und/oder eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Auf KURIER-Anfrage erklärt Anrainer Hellmut Schneider, man schließe diese Option nicht aus.

Erleichtert zeigt sich die Familie Welledits, die das „Stöckl im Park“ errichtet. „Wir haben alles gesetzeskonform eingereicht und halten alle Auflagen ein“, sagt Albert Welledits. Noch vor Weihnachten werde der Betrieb eröffnet.