Chronik/Wien

Stadt muss Floß an Copa Cagrana wiederherstellen

Der Streit zwischen dem Generalpächter der Copa Cagrana, Norbert Weber, und der Stadt Wien ist um eine Facette reicher. Seit 2010 liegt die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SP) mit ihrem Pächter im Clinch. Das Areal am linken Ufer der Neuen Donau zieht immer weniger Besucher an, die Lokale wirken desolat. Zugleich soll Weber mit mehreren Mieten im Rückstand sein. Im Oktober 2010 zog die Stadt die Reißleine und brachte eine Räumungsklage ein. Seit damals forderte die Stadt Weber auch mehrmals auf, ein halb versunkenes Floß aus dem Wasser zu heben. Im Mai 2011 reichte es Sima. Sie ließ das Floß von der MA 45 entfernen.

Zu Unrecht, wie jetzt das Bezirksgericht Donaustadt urteilte.

Keine Gefährdung

Die von der Stadt vorgebrachte Gefährdung durch das Floß sah das Gericht nicht. Im Gegenteil. Sie gab der Besitzstörungsklage Webers recht (siehe Faksimile). Daher sei die Stadt nun auch schuldig, „den früheren Zustand wieder herzustellen.“

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„Für die Stadt ist der Schutz des Gewässers wichtiger als der Besitz von jemandem“, begründet Martin Jank vom Wiener Gewässer Management (WGM) die Vorgehensweise. Das Floß sei bei Hochwasser nicht sicher gewesen. Dass das Gericht in diesem Fall anders entschieden hat, findet Jank „skurril“. Auch eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands sei originell. „Sollen wir das kaputte Floß jetzt wieder reinlegen?“
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Generalpächter Weber hingegen fühlt sich bestätigt. „Es geht nicht, dass die Stadt einfach fremdes Eigentum beschädigt“, sagt Weber. Er sei zu dem Zeitpunkt der Entfernung schon damit beschäftigt gewesen, das Floß zu heben. Ein erster Versuch habe bloß nicht geklappt.

„Jetzt wollen wir von der Gemeinde eine Wiedergutmachung“, sagt Weber. So ein Floß sei gut und gern 150.000 Euro wert. Im Zuge der Verhandlungen mit der Stadt wäre ihm jetzt eine Einigung für das gesamte Areal lieber.

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Denn bei anderen Gerichtsfällen lief es für Weber nicht so gut. 18 Verfahren gibt es zwischen ihm und der Stadt. In zehn Fällen wurde zugunsten der Stadt entschieden. Und auch im Fall des Floßes will die Stadt nicht aufgeben. Wir werden gegen das Urteil berufen“, sagt Jank.