„Rechtswidrige Weisungen“ im KAV
Von Josef Gebhard
Beim Zukauf externer Leistungen nahmen es Manager des Krankenanstaltenverbundes (KAV) offenbar nicht immer ganz genau mit den eigenen hausinternen Regeln. Das legen jetzt zutage getretene interne eMails aus dem Sommer 2015 nahe.
Einmal mehr geht es um die Baustelle Krankenhaus Nord. Zur Klärung eines Streits mit einem Auftragnehmer beauftragt der damalige stv. Generaldirektor Thomas Balazs Mitarbeiter mit der Bestellung eines rechtlichen Gutachtens bei einem Anwalt. Kosten: 24.000 Euro.
Balazs’ Weisung wandert über mehrere Stationen, bis sie bei einer Mitarbeiterin in der Generaldirektion landet. Sie äußert gröbere Bedenken, weil sie die Kosten-Nutzen-Rechnung für das Gutachten vermisst.
Keine Prüfung
Einem Mitarbeiter, der sich in der Causa an sie gewandt hat, schreibt sie: „Der Einzige der sich erlasskonform hinsichtlich KAV-interner Bedarfsermittlung / Bedarfsprüfung / Angebotsprüfung verhält, sind Sie und mittlerweile auch der befasste Kollege [...], der die völlig normale Frage nach der Plausibilität des angebotenen Preis-/Leistungsverhältnisses gestellt hat.“
Ungeachtet dessen empfiehlt die Mitarbeiterin ihrem Gegenüber, „diesen rechtswidrigen, aber nicht strafgesetzwidrigen schriftlichen Weisungen Folge zu leisten“.
Weiters beschwert sie sich über das fehlende Korrektiv bei der Abrechnung, denn eine Rechnungsprüfung sei angesichts der Pauschalvereinbarung obsolet. Sie beklagt auch die zu kurze Zeit für die Prüfung der Beauftragung. Sie könne „von Freitag Früh auf Montag [...] mit den übermittelten Informationen nicht seriös geprüft werden, auch nicht vom fleißigsten und gescheitesten Mitarbeiter. Offenbar war das auch gar nicht Ihr Auftrag“.
Chef beschwichtigt
Diese Kritikpunkte landen bei Balazs, der die Bedenken zu zerstreuen versucht: „Die Preisangemessenheit ist aus meiner Sicht gegeben, obwohl aufgrund der gegebenen Situation keine Alternativangebote eingeholt wurden.“ Und weiter: „Bis dato bin ich davon ausgegangen, dass durch unsere Organisation ein richtlinienkonformes Vorgehen sichergestellt wird. Die Situation ist wirklich komplex und aufwendig und nicht immer nur durch uns als AG (Auftraggeber, Anm.) steuerbar – persönlich habe ich nicht so eine hohe Sensibilität aber ich bitte in der Sache um positive Unterstützung.“
Diese scheint Balazs bekommen zu haben: Das 24.000-Euro-Rechtsgutachten wird eingeholt, wie eine Honorarnote vom 17. August 2015 nahelegt.
„Das Projektchaos im KH Nord hat solche Dimensionen angenommen, dass offenbar interne Regelungen bei Vergaben völlig missachtet wurden und warnende Mitarbeiter einfach ignoriert und übergangen wurden“, sagt ÖVP-Gesundheitssprecherin Ingrid Korosec. Sie schließt auch rechtliche Konsequenzen nicht aus: „Wenn Führungsverantwortliche offensichtlich interne Regelungen missachten und rechtswidrige Weisungen erteilen, dann ist das ein Fall für die Staatsanwaltschaft.“
Seitens des KAV wollte man zu den Vorgängen keine Stellungnahme abgeben. Unter anderem verwies man darauf, dass sich Balazs nicht mehr im Unternehmen befinde.