Passagier gewann Klage gegen Fluglinie
Von Julia Schrenk
Dass Flüge überbucht werden und Passagiere immer wieder auf andere Flüge umgebucht werden, ist nicht neu. In der Regel werden den Fluggästen dafür Pauschalentschädigungen gezahlt.
Neu ist aber, dass die Fluglinien auch sämtliche Zusatzkosten, die Individualreisenden durch Überbuchung entstehen, zahlen müssen. Heinrich Feketitsch aus Tulln (NÖ) hat diese Zusatzkosten eingeklagt – und recht bekommen.
Im Vorjahr wollten Feketitsch und seine Frau mit Austrian nach Kanada fliegen, um die gemeinsame Tochter, zu besuchen. Wie es sich gehört, waren beide zwei Stunden vor Abflug am Flughafen Wien-Schwechat. Der Check-in verlief problemlos, ebenso die Sicherheitskontrolle. Beim Gate kam die Hiobsbotschaft: Der Flug ist überbucht, Herr und Frau Feketitsch können nicht mitfliegen.
Stornokosten
Laut Austrian erscheinen pro Jahr 500.000 Passagiere nicht zum Abflug. Damit die Flüge trotzdem ausgelastet sind, wird überbucht. Jene Passagiere, die einwilligen, einen späteren Flug zu nehmen, werden entschädigt. Je nach Dauer und Strecke des Fluges. In Feketitschs Fall bot Austrian 600 Euro pro Person, wenn er und seine Frau einen Flug zwei Tage später nehmen. Das Angebot hat Feketitsch zwar angenommen, aber: "Wer zahlt mir denn sämtliche Stornokosten?"
Drei Hotels in Kanada waren schon gebucht, das Ticket für den Parkplatz am Flughafen ebenso. Feketitsch hat geklagt, das Gericht gab ihm recht: "(...) Aufgrund der erfolgten Nichtbeförderung (...) steht den Klägern jedenfalls ein Anspruch auf Ersatz des Schadens (...) zu", heißt es im Urteil. 1005 Euro musste Austrian rückerstatten. Darunter 585 Euro für Hotels und Mietwagen, 191 Euro für das Parken am Flughafen. Und sogar zwei Karten für ein Konzert, das Familie Feketitsch durch die Umbuchung verpasst hat, mussten gezahlt werden.