Chronik/Wien

Gericht weist Nazi-Anklage gegen umstrittenen Arzt Unden zurück

Blamage für die Anklagebehörde im Strafverfahren gegen den umstrittenen Wiener Arzt Thomas Unden: Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat die Anklage wegen NS-Wiederbetätigung „zur besseren Aufklärung“ vorläufig zurückgewiesen und dem Verteidiger Adrian Hollaender damit Recht gegeben. Dass einem Einspruch gegen eine Anklage Erfolg beschieden ist, kommt eher selten vor.

Disziplinarverfahren

Im vergangenen Jahr hatte der praktische Arzt aus Wien-Floridsdorf durch seinen Sager Schlagzeilen gemacht, „keine Asylanten in der Praxis zu behandeln“. Unden legte nach: Er sei nicht bereit, Leuten seine medizinischen Dienste angedeihen zu lassen, „die ich ohnehin ungefragt durchfüttern muss.“ Der Arzt, der sich für „einen der letzten Verwandten Adolf Hitlers“ hält, wurde daraufhin beim Disziplinarrat der Ärztekammer angezeigt und erhielt Berufsverbot. Außerdem bekam er Besuch vom Verfassungsschutz, der seinen Laptop und Datenträger beschlagnahmte.

Ärger mit der Justiz ließ auch nicht lange auf sich warten. Auf Undens Facebook-Seite hatte man bedenkliche Postings und Bilder gefunden. Unter anderem soll er Adolf Hitler gedankt, die Nürnberg-Prozesse gegen NS-Verbrecher geleugnet und ein Bild von einer Dame unten ohne mit tätowiertem Hakenkreuz verschickt haben. Die Staatsanwaltschaft wertete das als Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz und erhob Anklage, die vor einem Geschworenengericht verhandelt werden muss.

Unden behauptet allerdings von Anfang an, nicht der Autor dieser Texte zu sein. Er stand lediglich zu dem Posting: „Meine Ehre heißt Treue“ (eine Nazi-Parole), das sei „ein hoch humanistisches Ideal.“ Im übrigen aber müsse sein Facebook-Profil einer Hacker-Attacke zum Opfer gefallen sein, man solle das nachprüfen.

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Zurück an den Start

Dass die Staatsanwaltschaft Wien diesem „keineswegs aussichtslosen Beweisantrag“ nicht nachgekommen ist, bemängelt das OLG nun: Ein Sachverständiger sei in der Lage, so etwas festzustellen. „Zur besseren Aufklärung“ wurde die Anklage deshalb vorläufig zurückgewiesen und das Strafverfahren zurück an den Start geschickt.

Anwalt Adrian Holaender zum KURIER: „Wer tatsächlich was geschrieben hat, wurde bis jetzt nicht abgeklärt. Dr. Unden hat das Recht auf ein faires Verfahren, deshalb hat das Oberlandesgericht dem Einspruch Folge gegeben.“