Offene Geschäfte am Sonntag: Nicht alle sind legal
Von Josef Gebhard
Trotz des grundsätzlichen Verbots der Sonntagsöffnung im Handel gibt es gerade in Wien eine Reihe von Geschäften, die auch an diesem Tag ihre Kunden bedienen. Die wichtigsten Ausnahmen:
Souvenirs, Süßwaren: Geschäfte dürfen an Sonn- und Feiertagen offen haben.
Naturblumen: Der Straßenhandel darf sonn- und feiertags von 9 bis 19 Uhr betrieben werden. Geschäfte dürfen an sechs Sonn- oder Feiertagen pro Jahr bis 17 Uhr offengehalten werden.
Bahnhöfe, Tankstellen: Dortige Verkaufsstellen dürfen auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten offen haben. Die maximale Verkaufsfläche beträgt 80 m². Nur bestimmte Waren dürfen verkauft werden, unter anderem Lebensmittel, Toiletteartikel und Reisebedarf.
Gastgewerbe: Auch hier besteht die Möglichkeit, am Sonntag Waren zu verkaufen. Etwa Lebensmittel, die im Gastro-Betrieb verarbeitet werden. In der Praxis spielt diese Regelung jedoch eine untergeordnete Rolle.
Bäckereien: Geschäfte mit Brot und Gebäck, die am Sonntag offen haben, sind seit vielen Jahren in Wien eine Selbstverständlichkeit. Sie dürfen offen halten, solange in dieser Zeit auch gebacken wird.
Lebensmittelgeschäfte: Häufig im Stadtbild anzutreffen sind Geschäfte, die nicht zu den großen Supermarkt-Ketten gehören und sonntags offen haben. Laut Branchen-Insidern würden sich viele dieser Geschäfte – vorsichtig formuliert – rechtlich im Graubereich bewegen. „Sie haben keine Ausnahmeregelung, sondern dürften vielfach nicht offen haben“, heißt es. Entdeckt das Marktamt, dass die Öffnungszeiten nicht eingehalten werden, kann es zu einem Gewerbeentzug kommen. Oft würden dann aber Verwandte den Verkauf übernehmen, heißt es in Branchenkreisen.