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© Bild: APA/ANDREAS PESSENLEHNER
Chronik/Wien
05.12.2011

Lostag für Wiener Heckenschützen

Die beiden "Sniper" von Wien hoffen auf eine baldige Freilassung. Doch die Staatsanwaltschaft hält wegen "Tatbegehungsgefahr" an der U-Haft fest.

Einen Monat lang terrorisierten zwei Schulfreunde die Bundeshauptstadt mit Luftdruckpistolen. Jetzt sitzen sie wie zwei Häuflein Elend zwischen schweren Jungs in der Justizanstalt Josefstadt. Am kommenden Mittwoch wird entschieden, ob sie in der U-Haft bleiben müssen.

17 Menschen in acht Bezirken wurden von vorerst unbekannten "Scharfschützen" getroffen. Verwendet wurden zwar nur relativ harmlose Druckluftwaffen, doch ganz Wien war verunsichert. Am 29. September präsentierte die Polizei schließlich den Mechanikerlehrling Raphael R. und den arbeitslosen Lukas G. als Täter - beide 20 Jahre alt und Schulfreunde mit intaktem Familienleben. War es Nervenkitzel oder nur Langeweile? Bis jetzt waren beide nicht in der Lage, ein Motiv zu nennen.

"Haut's die Sniper"

© Bild: APA/ANDREAS PESSENLEHNER

Jetzt sitzen sie in U-Haft, und trauen sich kaum raus aus den Zellen. Raphaels Mutter Regina berichtet, dass es unter den Mithäftlingen Gerüchte gebe, die Burschen hätten auch auf Kinder geschossen. Was unter den teilweise schweren Jungs schon für Aufforderungen wie "haut's die Sniper" geführt habe: "Er bleibt daher, wenn möglich, lieber in seiner Zelle." Dort lernt der Automechanikerlehrling jetzt fleißig für seine Gesellenprüfung. Den ersten Termin hat er wegen seiner Verhaftung verpasst.

Tatbegehungsgefahr

Obwohl die beiden einen ziemlich geläuterten Eindruck machen, beharrt die Staatsanwaltschaft Wien auf der Verlängerung der U-Haft wegen Tatbegehungsgefahr. Wegen der Vielzahl an Taten, erläutert Sprecher Thomas Vecsey. Eine Vorgangsweise, die unter anderem auch bei Serieneinbrechern gewählt werde. Außerdem, so Vecsey, wären die gerichtlichen Erhebungen noch äußerst umfangreich. So könne man den beiden die Attentate nicht einfach im Paket vorwerfen. Es gelte auszuschließen, dass einzelne Taten von Trittbrettfahrern verübt wurden. Außerdem bestehe noch immer die Möglichkeit, dass die vorliegenden (Teil-)Geständnisse zurückgezogen werden. Demnach muss die Staatsanwaltschaft für jede Einzeltat auch einen Sachbeweis vorlegen.

Raphaels Anwalt Norman Hofstätter hofft aber auf das inzwischen vorliegende gerichtsmedizinische Gutachten: "Es wurde festgestellt, dass es sich bei allen Verletzungen nur um leichte handelt." Damit wäre der Vorwurf der Staatsanwaltschaft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung (Strafmaß fünf Jahre) nicht zu halten. "Ob eine weitere U-Haft berechtigt ist, kann man da schon infrage stellen." Raphaels Mutter Regina sieht dem Termin jedenfalls (zweck-)pessimistisch entgegen: "Ich glaube nicht, dass die beiden aus dem Gefängnis kommen, hoffen tu' ich es natürlich."

Druckluftwaffen: Imponiergehabe und Geltungsbestreben

Luftdruckpistolen, die aussehen wie echte Waffen, sind teuer und eigentlich zu nichts zu gebrauchen - trotzdem sind sie ein neuer Trend in der Jugendszene. Mit ihren 4,5 Millimeterprojektilen sind sie für die Schädlingsjagd zu schwach, für sportliche Bewerbe zu ungenau, von Selbstverteidigung gar nicht zu reden. Etwa 250 Euro ließen sich die Wiener Sniper ihre Beretta kosten. Die wird als "die Beretta 92 XXtreme in einem super Design" angepriesen.

In Internetforen gibt es heftige Diskussionen um die Wirkung. So fragt ein stolzer Besitzer einer nachgebauten israelischen Desert Eagle, ob es Sinn mache, damit auf einen Einbrecher zu schießen. Ein anderer plant, damit Tauben zu töten. Auskunft eines Luftdruckspezialisten: "Ich hab' das schon ausprobiert (Eier, Apfel, Coladose) und es ging nie gut für die Gegenstände aus." Ein dritter schildert seine Beobachtung aus einem "Duell" zweier Kumpels: "Er hat ihn in die Unterlippe getroffen und diese durchbohrt. Der Zahn hat zwar geschmerzt, ist aber ganz geblieben."

Also: Tauben schießen mit solchen Waffen ist nicht nur verboten, sondern auch reine Tierquälerei. Und einen Einbrecher macht man damit nur zusätzlich böse.
Erkenntnis der deutschen Polizei: "Tatsächlich sind in den meisten Fällen jugendliches Imponiergehabe in Verbindung mit der empfundenen Macht die realen Motive." Erst am Samstag wurden in Fehring, Steiermark, drei Burschen im Alter zwischen 16 und 19 ausgeforscht, die mit Luftdruckwaffen Plakatständer unter Beschuss genommen hatten. Auch aus fahrenden Autos heraus.