Kopfschuss in Wien-Brigittenau: 20 Jahre Haft wegen Mordes
Es ist nicht der Angeklagte im Mordprozess, der Dienstagvormittag im Landesgericht Wien befragt wird. Es ist der Geschworene. Ein Journalist, der darüber berichtete, als Igor Z. am Ostermontag des Vorjahres in der Jägerstraße in Wien-Brigittenau starb. Und der Insiderwissen gehabt haben soll, weil er berichtete, um welches Kaliber es sich handelte. „Mir wurde immer vorgeworfen, ich würde polizeikritisch berichten. Jetzt plötzlich soll ich ein Naheverhältnis haben“, wundert sich der Mann.
Werner Tomanek und Philipp Wolm, die Anwälte des Verdächtigen Shkelzen D. halten den Mann für befangen. „Damit will man einen kritischen Geschworenen loswerden und die anderen einschüchtern“, sagt der Staatsanwalt. Dennoch: Der äußere Anschein einer Befangenheit bleibt. Der Geschworene muss gehen.
Es ist nur eine Facette, die den Fall außergewöhnlich macht. Dem Kosovaren Shkelzen D. wurde schon einmal der Prozess gemacht. Er soll seinen Nebenbuhler bei einer geplanten Aussprache erschossen haben. Doch es fehlen Schmauchspuren, der extrem schräge Einschusswinkel wirft Fragen auf. Und dazu kommen Zeugen, die zum Teil ebenfalls keine lupenreine Weste haben – so etwa jener Mann, der Shkelzen D. nach der Tat zur Polizei brachte. Sein Name tauchte bereits bei Schutzgeld-Ermittlungen auf. Und er besaß eine baugleiche Waffe. Zudem waren bei ihm jede Menge Schmauchspuren festgestellt worden. Shkelzen D. wurde im ersten Prozess freigesprochen. Doch das Urteil wurde aufgehoben.
Auch der neue Zeuge, ein georgischer Bäcker, wirft Fragen auf. Er hat Angst, will keinesfalls im Gerichtssaal aussagen. „Es gibt keinen Grund dafür, es gibt kein Bedrohungsszenario“, sagt Tomanek und fordert eine Beugestrafe. Die wird abgelehnt. Vom Nebenzimmer aus schildert der Mann, wie er vier Männer vorbeilaufen sah. Zwei seien plötzlich handgreiflich wurden – der größte hatte eine Pistole in der Hand. „Da habe ich mich im Lager versteckt.“ Der Mann wollte gar nicht aussagen. Doch Angehörige des Opfers machten ihn ausfindig. Im November des Vorjahres sprach er schließlich mit den Ermittlern.
Dienstagabend gab es einen einstimmigen Schuldspruch im Sinn der Anklage: 20 Jahre Haft wegen Mordes – nicht rechtskräftig.