Chronik/Wien

Immer mehr Erwerbstätige in Wien brauchen zusätzlich Mindestsicherung

Die Zahl der Erwerbstätigen in Wien, die zusätzlich Mindestsicherung brauchen, steigt. Das geht aus dem Jahresbericht der Wiener Mindestsicherung 2022 hervor, der am Mittwoch präsentiert wurde. 57 Prozent der Beziehenden sind nicht arbeitsfähig. Die Zahl der Menschen, die in Wien eine Mindestsicherung beziehen, ist 2022 gegenüber dem Vorjahr stabil geblieben.

Die Anzahl der Bezieherinnen und Bezieher der Wiener Mindestsicherung ist 2022 im Jahresdurchschnitt mit 134.303 Personen nahezu unverändert geblieben. Gegenüber 2021 sank die Zahl um rund ein Prozent bzw. 1.346 Personen. Mit 11.429 Erwerbstätigen fanden sich 2022 um 13,5 Prozent mehr als im Vorjahr in der Wiener Mindestsicherung. "Wir sehen im Sozialsystem eine größer werdende Anzahl an Personen, die über ein zu niedriges Einkommen oder eine zu geringe Leistung aus der Arbeitslosenversicherung verfügen. Die AMS-Leistungen werden nicht valorisiert, die Lohnentwicklung hält mit der Teuerung nur unzureichend Schritt und die Sozialsysteme müssen diese Fehlentwicklungen ausgleichen", erklärte Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ).

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Beinahe die Hälfte aller arbeitsfähigen Mindestsicherungsbeziehenden erhält eine Leistung des AMS. Das sind 31.187 Beziehende - um 28 Personen weniger als im Vorjahr. Die bezogenen AMS-Leistungen pro Person sind laut Bericht gesunken, sodass in dieser Gruppe eine höhere Aufstockung durch die Mindestsicherung nötig war.

"Die stark steigenden Kosten bereiten vielen Menschen Schwierigkeiten, besonders aber jenen mit geringen Einkommen. Es ist großer Einsatz in allen Bereichen notwendig, um die Wiener*innen zielgerichtet und kundenfreundlich zu unterstützen", betonte Agnes Berlakovich, Leiterin der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien.

Die Anzahl der Alleinerziehenden in der Mindestsicherung ist 2022 leicht zurückgegangen (-98 Personen), die Abgänge sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Laut Bericht schaffen die meisten den Sprung in die Beschäftigung. Rund 10.000 beziehende Paarhaushalte - das sind drei Viertel aller Paare in der Wiener Mindestsicherung - haben minderjährige Kinder. Wien muss laut Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes mit 1. Jänner 2024 die Paarrichtsätze reduzieren. Diese Verschlechterung trifft laut Bericht insbesondere Familien mit Kindern. Die bereits bestehende Differenz der Mindestsicherung zur von der Statistik Austria definierten Armutsgefährdungsschwelle sowie zu den tatsächlichen Kosten dürfte sich nochmals vergrößern.

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