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Jeder Tag ist ein guter Tag – dieses Motto versuche ich einzuhalten, denn Positives zieht Positives an. Wenn man am Morgen die erste Person, die einem begegnet anlächelt und man ein Lächeln zurückbekommt, beeinflusst das wiederum die eigene Stimmung sehr positiv. Im Alltag vergessen wir leider viel zu oft wie gut es uns eigentlich geht. Daher ist es sinnvoll immer wieder einmal inne zu halten und uns genau das vor Augen zu führen – es geht uns gut! © Bild: dpa/Victoria Bonn-Meuser
OGH
20.12.2013

Höchstgericht: Nur Ärzte dürfen Zähne bleichen

Die Zahnärztekammer klagte den Betreiber von Kosmetiksalons auf Unterlassung von kosmetischem Zahnbleaching.

Das kosmetische Bleichen der Zähne ist ein medizinischer „Eingriff“ und darf daher nur von Zahnärzten vorgenommen werden: Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) jetzt entschieden.

Die Zahnärztekammer hatte den Betreiber von Kosmetiksalons auf Unterlassung von kosmetischem Zahnbleaching geklagt und eine einstweilige Verfügung verlangt. Die Tätigkeit sei Zahnärzten vorbehalten. Ein „Nichtzahnarzt“ könne den Grund für die Verfärbung der Zähne nicht beurteilen. Er könne im Konsumverhalten (Rauchen) liegen und sei nicht in jedem Fall als Krankheit einzustufen, aber diese Entscheidung müsse dem Arzt vorbehalten bleiben. Erforderliche Vorbehandlungen (Karies) würden womöglich unterbleiben.

Außerdem bestehe das Risiko, dass die Zähne durch das verwendete Bleichmittel – auch wenn es kein Wasserstoffperoxid enthalte, wie der Kosmetiker behaupte – geschädigt werden.

Das Höchstgericht sah das ähnlich. Die fotochemische Reaktion des Zahnbleachings gehe über eine bloße Mundpflege hinaus. Zuvor müsse abgeklärt werden, ob eine (durchaus häufig vorliegende Krankheit wie eine Zahnfleischerkrankung oder Karies) vorliege.