Chronik/Wien

Estibaliz C.: Kein Sex in der Josefstadt

Dass U-Häftlinge keinen Sex haben können, steht in klarem Konflikt mit der Unschuldsvermutung. Wenn jemand rechtskräftig verurteilt ist, kann er im Rahmen der Familienzusammenführung ja auch intime Kontakte pflegen", sagt Strafverteidiger Rudolf Mayer.

Seiner wohl bekanntesten Mandantin, der mutmaß­lichen Doppelmörderin Estibaliz C., blieb dieser Wunsch nach Intimität nach ihrer Heirat am Donnerstag jedoch verwehrt. Nach der viertelstündigen Trauung durfte ihr frisch angetrauter Ehemann und Vater des gemeinsamen Kindes, Roland R., nur eine halbe Stunde bei Estibaliz C. bleiben. „Es war aber immer eine Wache bei uns", sagte Roland R. zum KURIER.

Keine Zweisamkeit

Warum blieb der früheren Eissalonbesitzerin Estibaliz C. der Wunsch nach Zweisamkeit verwehrt? Die Antwort von Peter Prechtl, dem interimistischen Leiter der Vollzugsdirektion, fällt ernüchternd aus: "Weil es in der Josefstadt keine entsprechenden Räumlichkeiten für die so­genannte Familienzusammenführung gibt."

Kuschelzellen

1993 wurde die gesetzliche Grundlage für die "Kuschelzellen" geschaffen, vor etwa sechs Jahren begannen die großen Justizanstalten mit der Umsetzung. Während man in der Justizanstalt Krems-Stein dieser Tage den 500. Besuch in der "Liebeszelle" zählt, bleibt der intime Austausch für U-Häftlinge jedoch ein seltenes Vergnügen.

"Wenn die Staatsanwaltschaft und das Gericht zustimmen, können bei uns auch U-Häftlinge die Fami­lienzellen nutzen", sagt der Leiter der Justizanstalt Leoben, Manfred Gießauf. Viele Anträge seien aber noch nicht gestellt worden: "Ich kann mich nur an einen Fall erinnern, wo ein U-Häftling diese Zelle benutzt hat", sagt Gießauf.

Prechtl: "Die Familien­zellen haben sich bewährt, momentan werden sie etwa in Garsten eingerichtet. Im Vordergrund steht allerdings nicht der Sex, sondern der intime Austausch mit der Familie. Wichtig ist dieser soziale Kontakt besonders bei langen Haftstrafen."

Für die Josefstadt plant Prechtl jedenfalls keine "Kuschelzellen": "Wir haben weder die Räumlichkeiten noch die Notwendigkeit dafür." Für Rudolf Mayer ist das unverständlich: "Die Trennung von der Familie in U-Haft ist nicht zu rechtfertigen."

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