Erster Strafantrag in der Spesenaffäre: Straches Ex-Fahrer muss vor Gericht
In der Spesenaffäre rund um den ehemaligen FPÖ-Parteichef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache kommt es zu einer ersten Anklage. Sie betrifft allerdings nicht Strache selbst, sondern einen seiner ehemaligen Fahrer, einen früheren FPÖ-Mandatar im Wiener Gemeinderat. Ihm wird laut Strafantrag falsche Zeugenaussage vorgeworfen.
➤ Mehr lesen: Strache-Anwalt: "Beim Spesenverfahren wird es noch Überraschungen geben"
Sein Verteidiger Meinhard Novak bestätigt auf KURIER-Anfrage am Freitag, dass ein Strafantrag vorliegt, die Hauptverhandlung dürfte im September stattfinden.
Der ehemalige Mitarbeiter Straches war zunächst Zeuge und sagte gegen seinen Chef aus, als die Spesenaffäre im September 2019 - wenige Tage vor der Nationalratswahl - publik wurde. Er legte den Ermittlern unter anderem Rechnungen als Beweismittel vor. Dem Vernehmen nach werden zwei davon jetzt gegen ihn selbst verwendet.
Im Zuge der Ermittlungen stellte man offenbar fest, dass sich nicht Strache, sondern dem Ex-Fahrer zuzuordnen waren. Es soll sich dabei um Restaurant-Rechnungen in Höhe von rund 500 Euro handeln.
Bei der Staatsanwaltschaft Wien bestätigt man gegenüber dem KURIER ebenfalls den Strafantrag. Eine Schadenssumme gehe daraus aber nicht hervor, weil diese für den Vorwurf der falschen Zeugenaussage nicht relevant sei.
Mehr als eine Millionen Euro Schaden
Grundlage der Causa war eine anonyme Anzeige. Strache wird darin verdächtigt, seit seiner Übernahme der Parteiobmannschaft im Jahr 2006 bis Ende Mai 2019 sein Privatleben in großem Umfang mit Parteigeldern finanziert zu haben, indem er und ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter private Rechnungen von ihm durch Scheinbelege als berufliche Spesen deklariert haben sollen. Strache weist die Vorwürfe zurück.
Neben Strache wird auch gegen andere FPÖ-Vertreter ermittelt. Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Wien aus dem Frühjahr geht hervor, dass sich der Gesamtschaden laut Ermittlern auf zumindest 1,032 Millionen Euro beläuft. Bei diesem Verfahren hatte sich die FPÖ erfolgreich gegen eine Konten-Einsichtnahme durch die Ermittler gewehrt.