Donaustadt: Anrainer der Stadtstraße fürchten um ihre Nachtruhe
Von Bernhard Ichner
Neue Aufregung gibt es um die ohnehin umstrittene Stadtstraße, für die SPÖ, Neos, ÖVP und FPÖ erst im April 460 Millionen Euro freigegeben haben. Mehr als bisher bekannt soll nun nämlich in der Nacht und an Wochenenden daran gearbeitet werden. Projektgegner kündigen den Gang zum Bundesverwaltungsgericht (BVwG) an.
An sich ist die vierspurige Stadtstraße beschlossene Sache, das BVwG hat die Bewilligung durch die Wiener Umweltschutzabteilung (MA22) schon einmal bestätigt. Allerdings unter Auflagen – wie etwa, dass Bauarbeiten nur „in eingeschränktem Maße“ nachts oder an Wochenenden stattfinden dürfen.
Dementsprechend groß ist nun die Aufregung bei Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen in der Donaustadt. Die Straßenbauabteilung (MA28) hat nachträglich nämlich die Ausweitung der Nacht- und Wochenendarbeiten beantragt.
„Planungsfehler“
„Jetzt haben wir mehr als zwei Jahre in zwei Instanzen um die Stadtstraße gerungen und nun kommt die Stadt hinterher drauf, dass das Vorhaben, so wie es genehmigt wurde, nicht umsetzbar ist“, ortet Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation VIRUS „einen schweren Planungsfehler“.
Die Belastungen für die Anrainer, die zum Teil 40 bis 50 Meter neben der Trasse wohnen, wären durch zusätzliche Nacht- und Wochenendarbeiten wesentlich stärker. Zudem müssen U2 und Ostbahn während der Arbeiten zum Teil gesperrt werden.
Sollte die MA22 den Antrag der Straßenbauabteilung also erneut bewilligen, würden sich Projektgegner ans BVwG wenden, stellt Rehm in Aussicht.
"Knappes Zeitfenster"
Bei der MA28 spielt man den Ball quasi volley an die Projektkritiker zurück. Weil diese das Projekt mehrfach beeinsprucht und es damit „irrsinnig in die Länge gezogen“ hätten, hinke man dem ursprünglichen Zeitplan hinterher, erklärt Abteilungsleiter Thomas Keller.
Für die Unterquerung der Gleistrasse der Schnellbahnlinie S80 bleibe daher nun nur „ein sehr knappes Zeitfenster“, das die zusätzlichen Baumaßnahmen in der Nacht und an Wochenenden notwendig mache. Angedacht wären Arbeiten in den nächsten Weihnachtsfeiertagen.
Der Gang vors BVwG könnte den Zeitplan allerdings erneut über den Haufen werfen. Bernhard Ichner