Chronik/Wien

Der nächste Akt des Bombendrohers

Ein Streit um 90 Cent hatte am Sonntag eine Bombendrohung und damit einen Großeinsatz der Exekutive im Wiener AKH zur Folge. Der 26-jährige Herr K. (Name geändert), wollte sich am Vormittag bei der Anker-Filiale im AKH eine Pizzaschnitte kaufen. Das Problem: er hatte nur zwei Euro bei sich, die Pizza kostet aber 2,90 Euro. Nach langer Diskussion mit einer Angestellten der Bäckereikette griff der Mann in einer Telefonzelle des Krankenhauses wutentbrannt zum Hörer, wählte den Polizei-Notruf und behauptete, er habe eine Bombe.

Polizist erkannte Anrufer

Die Drohung erreichte in der Notrufzentrale einen Mitarbeiter, der den Mann bereits an der Stimme und am "Stil" der Drohung erkannte. Zwar musste die Polizei routinemäßig Bomben-Spürhunde und die Spezialeinheit WEGA ins AKH schicken, eine Evakuierung blieb den Patienten aber erspart. "Der Mann ruft oft mehrmals täglich bei uns an und droht mit Bomben oder dergleichen", erklärt Polizeisprecher Thomas Keiblinger.

Als die Beamten am Sonntag im AKH eintrafen, fanden sie den 26-Jährigen mit heruntergelassener Hose in einer Telefonzelle vor. Eine "Pose", für die der junge Mann bereits bekannt ist. "Seit 2004 gibt es Probleme mit dem Herrn. Außer den Drohungen wird er auch immer wieder wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses angezeigt, weil er sexuelle Handlungen an sich in der Öffentlichkeit vornimmt", erklärt Keiblinger.

Neben der Bombendrohung gegen das AKH ist Herr K. auch für jene beim Radiosender Ö3 vor knapp einem Monat verantwortlich. Auch in einem AMS-Jobcenter und einem Gebäude in Wien-Landstraße behauptete er, Bomben gelegt zu haben.

Nach dem Vorfall am Sonntag wurde der junge Mann vom Amtsarzt in die Psychiatrie eingewiesen. Lange bleiben wird er dort jedoch nicht, denn Herr K. ist nicht schuldfähig und wird besachwaltet. Bei den Bombendrohungen liege keine Eigen- oder Fremdgefährdung vor. Das einzige Delikt, das man dem 26-Jährigen anlasten könnte, ist der Missbrauch von Notzeichen. Doch die Strafdrohung ist zu gering, um ihn ins Gefängnis zu bringen.