Chronik/Wien

Das steckt hinter dem "Steinwurf" bei der Akademikerball-Demo

Am Tag nach der - an sich friedlichen - Demonstration gegen den Akademikerball am Freitag sorgte ein Bericht der Kronen Zeitung für Aufregung: Die Wiener Vizebürgermeisterin Birgit Hebein (Grüne) habe sich unter einer Gruppe von Demonstranten befunden, die einen Stein geworfen haben sollen.

Tatsächlich bestätigt die Wiener Polizei den Steinwurf: Es wurde ein Streusplitt-Stein - also ein Kieselstein - auf zwei Mütter, die einen Maturaball besuchen wollten, geworfen.

Die betroffene Frau soll sich nach dem Vorfall bei Polizisten beschwert haben. Die Beamten verrichteten ihren Dienst in der Nähe der Demonstrantengruppe, die nach der offiziellen Demonstration zum Volkstheater gezogen war.

Kein Straftatbestand

Die Polizisten kontrollierten die Gruppe im Anschluss und nahmen auch Identitätsfeststellungen vor - die beschuldigte Person konnte aber nicht ausgeforscht werden. "Laut der Beschreibung des Opfers dürfte es sich um eine Frau gehandelt haben", sagt Polizeisprecher Markus Dittrich.

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Die Polizei habe eine Personenbeschreibung aufgenommen. Ob es noch mehr Zeugen gibt und die Person gefunden werden kann, sei jedoch fraglich. Die betroffene Frau wurde nicht verletzt, daher gebe es keinen Straftatbestand und damit auch keine Anzeige, sagt Dittrich.

Hebein wehrte sich gegen Vorwürfe

Hebein stellte am Samstag klar, dass sie nicht an der Demonstration gegen den freiheitlichen Akademikerball teilgenommen habe. "Ich traf erst nach Ende der Abschlusskundgebung ein", erklärte sie in einer Aussendung.

Nach eigenen Angaben beobachtete sie entlang des Museumsquartiers einen unerwarteten Polizeieinsatz, bei dem eine Gruppe junger Menschen eingekesselt wurde. In ihrer Funktion als Vizebürgermeisterin habe sie sich beim Einsatzleiter erkundigt und zwischen den Beteiligten vermittelt. Die Amtshandlung sei nach 30 Minuten abgeschlossen gewesen.

Gegen Vorwürfe der FPÖ, sie habe sich mit "Gewaltbereiten" solidarisiert, kündigte die Vizebürgermeisterin rechtliche Schritte an.