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© Bild: Schreiber Dominik
Chronik/Wien
05.12.2011

Blutproben: AKH entschuldigt sich

Nach dem Bericht im KURIER lenken AKH und Patientenanwalt ein. Die angebotenen 500 Euro könnten aufgestockt werden.

Sie können sich gar nicht vorstellen, was bei uns jetzt los ist", sagt die Frau von Kurt Erle am Montag. Zeitungen, Fernsehen, AKH und Patientenanwalt, alle wollen plötzlich das Opfer der Blutproben-Verwechslung sprechen, das vorher so niemanden wirklich interessiert hatte.

Entschuldigung

Der KURIER-Bericht über die vertauschten Tests (siehe Hintergrund) schlug gehörige Wellen: Plötzlich gibt es erstmals eine direkte Entschuldigung. AKH-Direktor Reinhard Krepler hat höchstpersönlich ein Mail an das Opfer geschrieben. Und plötzlich könnte doch mehr Geld fließen als die bisher gebotenen 500 Euro. Sogar einen persönlichen Termin bei der Patientenanwaltschaft hat Erle jetzt doch bekommen.

Wie berichtet, befand sich der 59-Jährige im März im Wiener AKH wegen eines Rotlaufs am Bein. Bei einem routinemäßigen Bluttest wurde ein angebliches multiples Organversagen diagnostiziert. Rund die Hälfte dieser Fälle endet tödlich.

Erle, seine Frau und sein Sohn waren schwer geschockt. Ein Blutplasmatausch wurde sofort angesetzt und der Patient in die Dialysestation verlegt. Erst ein von der dort diensthabenden Ärztin angeregtes zweites Blutbild ergab, dass Erle mehr oder weniger gesund ist. Statt lebenslanger Dialyse gibt es keine unmittelbaren Folgen. Der Plasmaaustausch wurde abgesagt. Dennoch ist Erle seither in psychologischer Behandlung, Panikattacken hat er seither immer wieder.

Hoffnung

Dafür wurden ihm jetzt 500 Euro Entschädigung als großzügige "Kulanzlösung" von der Versicherung angeboten. Das Schreiben liegt dem KURIER vor. Am Tag nach dem Bericht ist bei der Patientenanwaltschaft plötzlich die Rede davon, dass Erle dieser Betrag nur dafür angeboten worden sei, dass er zwei Mal Blut abgeben musste. Davon steht zwar in dem Schreiben nichts, aber es lässt Erle zumindest noch einmal hoffen. Kommende Woche wird er bei der Patientenanwaltschaft vorsprechen und dann wird darüber vielleicht endgültig Klarheit herrschen.

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