freizeit.at kurier.at events.at motor.at futurezone.at film.at k.at kurier.tv profil.at lust-auf-oesterreich.at phase6 Lernhaus BAZAR IMMMO Partnersuche Spiele
Chronik/Wien
05.12.2011

AKH-Zivildieneraffäre: Zwei Schuldsprüche

Im Fall der "falschen" Zivildiener gab es am Donnerstag ein Urteil. Der Personalchef ist seinen Job los.

Der langjährige Personalchef des Wiener Allgemeinen Krankenhauses (AKH) sowie die ehemalige Pflegedirektorin sind in der sogenannten Zivildiener-Affäre am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht wegen Amtsmissbrauchs schuldig erkannt worden. Der Personalchef fasste 18 Monate bedingt aus, was - sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen - seinen Amtsverlust zur Folge hätte. Die Ende 2007 aus dem AKH ausgeschiedene Pflegedirektorin erhielt sechs Monate bedingt.

Einen Schuldspruch setzte es auch für einen Geschäftsführer der Reinigungsfirma AGO, die vom AKH drei junge Mitarbeiter als Zivildiener anfordern hatte lassen, welche in weiterer Folge aber nicht im Spital anzutreffen waren und weiterhin ungestört ihrer Beschäftigung in der EDV-Abteilung der Putzfirma nachgehen konnten. Der Schöffensenat (Vorsitz: Beatrix Hornich) wertete das Vorgehen des Geschäftsführers, der direkt beim AKH-Personalchef interveniert und so auch seinem eigenen Sohn den Zivildienst erspart hatte, als Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Er bekam dafür ein Jahr bedingt aufgebrummt. Sämtliche Urteile sind nicht rechtskräftig.

Der nunmehrige Pflegedirektor, eine im Personalmanagement in der Pflegedirektion tätige Stationsschwester sowie die zwei Oberpfleger, die den nur am Papier vorhandenen Zivildienern falsche Dienstpläne und am Ende eine Kompetenzbilanz und einen Praxisnachweis ausgestellt hatten, wurden freigesprochen. Letzteren billigte das Gericht zu, sie wären "von oben instrumentalisiert" und "bewusst nicht ganz ins Bild gesetzt worden". Sie hätten "nicht nachgefragt", als sie die Anordnungen entgegennahmen, wie mit den AGO-Zivildienern zu verfahren sei. Das könne ihnen aber insofern nicht zum Vorwurf gemacht werden, als sie "nicht mit einem offensichtlichen Befugnismissbrauch ihrer Vorgesetzten rechnen mussten", stellte die Richterin in ihrer ausführlichen Urteilsbegründung fest.

In dieser bezeichnete sie den AKH-Personalchef als "Sprachrohr" des AGO-Geschäftsführers. Um dessen Wünsche, seine Mitarbeiter de facto von ihrem Zivildienst zu befreien, umzusetzen, habe er entsprechende Anweisungen gegeben, "die im AKH bis nach unten getragen worden sind", sagte Hornich.

Folgen für Zivis

Maßgeblich war vor allem eine Besprechung im November 2007, bei der neben dem Personalchef und dem AGO-Verantwortlichen auch die damalige Pflegedirektorin anwesend war. Diese sei "in den Tatplan eingeweiht" worden, habe diesen mitgetragen und die nötigen Informationen an die maßgeblichen Stellen weiter geleitet, befand das Gericht.

Der seit Anfang 2008 interimistisch eingesetzte und ebenfalls zur Anklage gebrachte Pflegedirektor habe bei seinem Amtsantritt einen "verdünnisierten Informationsfluss" übernommen. Er habe zwar am Rande von der bedenklichen Zivildiener-Regelung gehört - der letzte der drei Zivis wurde mit 1. September 2009 vom AKH übernommen -, doch der nunmehrige Pflegedirektor war nach Ansicht des Schöffensenats "im Zuge seines Dienstantritts überfordert und mit sehr vielen Agenden befasst, sodass er nicht auf den ersten Blick dahinter etwas Böses erkennen musste". Folglich wurde auch er freigesprochen.

Die über den Personalchef verhängte Strafe, gegen die sein Verteidiger umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmeldete, würde im Fall der Rechtskraft des Urteils dessen Karriere vernichten. Das Gericht nahm von der Möglichkeit, den Amtsverlust, der bei über einjährigen Freiheitsstrafen ex lege eintritt, bedingt nachzusehen, ganz bewusst nicht Gebrauch. Ausschlaggebend dafür waren generalpräventive Gründe ("Freunderlwirtschaft und Amtsmissbrauch ist schon lange keine Kavaliersdelikt mehr") sowie das "Nachtatverhalten" des 43-Jährigen, wie die Vorsitzende erläuterte.

Der Personalchef habe "keinerlei Schuldeinsicht gezeigt" und "versucht, seine Verantwortung auf andere Personen abzulenken. Sie haben hier den Eindruck erweckt, dass Sie sich aus Ihrer Verantwortung stehlen wollen, und sich auf Ihre Untergebenen rausgeredet", sagte Hornich.

Auch für die drei Zivildiener könnte es noch strafrechtliche Folgen geben. Diesbezügliche Ermittlungen der Anklagebehörde sind noch im Laufen. Fix scheint, dass sie jedenfalls ihren Zivildienst wohl nachholen werden müssen, wie Ferdinand Mayer, der Chef der Zivildienst-Serviceagentur, am Donnerstag durchblicken ließ. Nach Abschluss des Strafverfahrens wird demnach ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, "wo geprüft wird, ob sie rechtmäßig den Zivildienst geleistet haben. Falls nicht, wird es einen Bescheid geben, mit dem sie für allenfalls noch offene Tage neuerlich zugewiesen werden", so Mayer in seiner zeugenschaftlichen Einvernahme.