Chronik/Wien

Abtreibungsärztin darf nicht mehr ordinieren

Jene Wiener Abtreibungsärztin, in deren Praxis es laut Patientenanwaltschaft über Jahre hinweg wiederholt zu schweren Pannen gekommen ist, darf ab sofort nicht mehr ordinieren. Die zuständige Magistratsabteilung 40 hat am Freitag ein vorläufiges Berufsverbot über die Medizinerin verhängt.

Damit reagiert die Behörde auf eine Strafanzeige (Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung) des Hanusch-Spitals, in dem eine Patientin nach einer offenbar missglückten Abtreibung Mitte Juni behandelt wurde. Die Frau musste mit Verdacht auf Gebärmutterperforation notoperiert werden. Auch mehrere Harnleiteräste waren verletzt. Erst nach sechs Tagen konnte die Frau das Spitals wieder verlassen.

Schaden nicht erkannt

Aus der Sicht des Spitalserhalters sei insbesondere bedenklich, dass die Komplikation von der Ärztin „offenbar gar nicht erkannt worden sein dürfte“.

Wie geht es jetzt in der Causa weiter: Für kommende Woche hat die MA 40 eine Begehung der Praxis angekündigt. Das von ihr verhängte Berufsverbot gilt allerdings nur bis zum Abschluss des Strafverfahrens – egal wie dieses ausgeht.

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Ein permanentes Berufsverbot kann nur die Österreichische Ärztekammer aussprechen. Die Disziplinarverfahren würden bereits laufen, betont Kammer-Chef Arthur Wechselberger. Wiens Patientenanwältin Sigrid Pilz wirft der Kammer dennoch Untätigkeit vor. Sie habe bereits im Oktober auf die Pannenserie aufmerksam gemacht.

Sollte etwa die Patientenanwaltschaft auf Missstände stoßen, dann müsse sie das bei den zuständigen Stellen wie der Strafbehörde melden, „um Körperverletzungen abzustellen“, betont Wechselberger.

„Damit entledigt sich die Ärztekammer ihrer eigenen Aufgabe“, sagt Pilz zum KURIER. Es könne nicht sein, dass Qualitätsmängel erst dann abgestellt werden, wenn sie ein Fall für den Strafrichter werden. Denn ein großer Teil der Behandlungsfehler wären ja strafrechtlich nicht relevant. „Diese Fälle fallen damit durch.“ Umso wichtiger sei eine unabhängige Stelle für die Qualitätskontrolle.