Chronik/Wien

15-Jährige mutmaßlich vergewaltigt: Angeklagter auf freiem Fuß

Eine Justiz-Groteske ersten Ranges spielt sich um die mutmaßliche Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens in Wien ab.
Ein aus Indien stammender Zeitungszusteller ist angeklagt, die Jugendliche im Dezember 2017 in seinen Lieferwagen gelockt und – nachdem er mit ihr in eine abgelegene Seitenstraße gefahren war und die Türen versperrt hatte – vergewaltigt zu haben. Das Mädchen soll sich nach Kräften gewehrt haben, der Mann soll den Widerstand aber gebrochen haben.

Die Staatsanwaltschaft beantragte erstaunlicherweise keine U-Haft, diese wurde  aber am ersten Prozesstag am 3. Mai vom Gericht verhängt, das den 25-jährigen Mann im Verhandlungssaal festnehmen ließ. Der Inder leugnete die Tat, er habe das Mädchen nur heimbringen wollen.

Allerdings wurden im Intimbereich und an der Kleidung des Mädchens seine DNA-Spuren gefunden. Bei der kontradiktorischen Zeugenbefragung (in Abwesenheit des Angeklagten) der 15-Jährigen brach das Mädchen zusammen und verließ weinend das Gerichtsgebäude. Ein Gutachten soll klären, ob das Opfer überhaupt aussagefähig ist und ob die mutmaßliche Tat ihren psychischen Zustand derart belastet, dass Dauerschäden zu befürchten sind. In dem Fall drohen dem Angeklagten bis zu 15 Jahren Haft.

Für das Wiener Straflandesgericht war die U-Haft in Anbetracht der Schwere des Tatvorwurfes und einer zu erwartenden mehrjährigen Freiheitsstrafe schon wegen Fluchtgefahr unumgänglich. Während der Prozess auf Ende Juni vertagt werden musste, legte der Angeklagte gegen seine Inhaftierung Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht Wien ( OLG) gab ihr Folge und ließ den Mann frei.

Zwar wurde dem Erstgericht beigepflichtet, dass von dringendem Tatverdacht der Vergewaltigung auszugehen sei. Der Drei-Richter-Senat verneinte jedoch die Haftgründe der (wiederholten) Tatbegehungs- und der Fluchtgefahr.
Der Mann, der 2014 aus Indien nach Österreich gekommen war, sei bisher unbescholten, von Dezember bis Mai strafrechtlich nicht mehr aufgefallen, besitze einen österreichischen Führerschein, ein Handy und eine Meldeadresse. Kurz darauf verschwand der Angeklagte nach Indien. Daraufhin wurde eine internationaler Haftbefehl erlassen.

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Panikattacken

Vor wenigen Tagen kehrte der Inder allerdings nach Wien zurück, weil er irrigerweise geglaubt hatte, das Verfahren sei eingestellt worden. Er behauptete, nur seine kranke Mutter daheim besucht zu haben. Der Haftbefehl wurde vollzogen, der Mann festgenommen – und gleich wieder enthaftet.
Der Beschluss des OLG, dass keine Fluchtgefahr und damit kein Haftgrund vorliege, war ja nach wie vor gültig.
Ob sich der 25-Jährige diesmal an die Auflage, das Land nicht zu verlassen, hält, ist fraglich. Immerhin teilte ihm seine Anwältin nun mit, dass ihm womöglich wegen Vergewaltigung bis zu 15 Jahre hinter Gittern drohen.

Das 15-jährige Mädchen leidet an Panikattacken. Sie hatte damals im Dezember 2017 kurz vor Weihnachten nach einem Streit mit ihrer Mutter die Wohnung verlassen und war von dem Inder aufgelesen worden. Ob sie sich in absehbarer Zeit erholt, erscheint derzeit äußerst zweifelhaft.