Chronik/Welt

Testament per SMS ungültig

Eine Beziehung per SMS zu beenden, ist heutzutage durchaus nicht mehr ungewöhnlich. Jemanden per Textnachricht zu enterben, das geht dann aber doch nicht, befand jetzt ein schwedisches Berufungsgericht. Ein junger Schwede hatte eine Stunde vor seinem Selbstmord eine Textnachricht an seine besten Freunde geschickt, in der er die Aufteilung seines Vermögens von knapp 115.000 Euro darlegte. Seine enterbte Mutter fechtete das Testament an und gewann nun im Berufungsverfahren. Eine SMS sei kein Testament, da es nicht unterzeichnet sei, befand das Gericht.