Chronik/Welt

Mutter bot Tochter im Internet an: Vier Jahre Haft

Weil sie ihre damals 16-jährige Tochter als Prostituierte im Internet angeboten hat, soll eine Frau aus Niedersachsen für vier Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Hildesheim verurteilte die 37-Jährige zudem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen.

Laut Anklage war Nicole G. dabei, als sich ihr Freund an ihrer jüngeren, damals elfjährigen Tochter verging. Der mitangeklagte Freund erhielt eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten wegen schweren sexuellen Missbrauchs in drei Fällen.

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40-Jähriger bestritt Vorwürfe

Der Prozess fand bis zur Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Mutter hatte die Vorwürfe gestanden und ihren Freund belastet. Der 40-Jährige hatte die Vorwürfe bestritten und von einem Komplott von Mutter und einer der Töchter gesprochen. Er behauptete, nie der Lebensgefährte der Mutter gewesen zu sein und mit ihr nie Sex gehabt zu haben. Zahlreiche Fotos widerlegten dies, sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Heidner. Es gebe keinerlei Anhaltspunkt für eine Verschwörung: Die Angeklagte und ihre Töchter hätten überhaupt kein Verhältnis mehr.

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"Katastrophe für den Rechtsstaat"

Bereits im Juli 2013 war die ältere Tochter erstmals von der Polizei vernommen worden. Wegen der Überlastung der Jugendkammer startete der Prozess aber erst im Januar 2017. Nebenklage-Anwältin Andrea Wegert bezeichnete die Verzögerung als "Katastrophe für den Rechtsstaat". Die Mädchen seien gezwungen gewesen, die Erinnerungen an die schrecklichen Ereignisse zu bewahren und hätten nicht einmal eine Traumatherapie beginnen können.

Heidner nannte keine Einzelheiten, betonte aber, dass die Aussagen der Opfer detailreich und glaubhaft gewesen seien. Der älteren Tochter stiegen Tränen in die Augen. Sie leide unter dieser Tat besonders, weil es die eigene Mutter gewesen sei, die sie verkauft habe, sagt die Richterin.

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Nicole G. hatte Termine mit Freiern arrangiert und das Geld kassiert. Ihrer Tochter drohte sie mit Rauswurf, falls sie sich den Männern widersetze. Die 37-Jährige akzeptierte das Urteil. Der Verteidiger des 40-Jährigen ließ zunächst offen, ob sein Mandant Revision einlegen wird. Weil sich das Verfahren so lange hinausgezögert hat, gelten jeweils drei Monate der Strafen bereits als verbüßt.